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(b. Privat-Lehranstalten.)
D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt worden sind.
1. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. O.e)
Bekanntmachung.
Im Anschlusse an die Bekanntmachungen vom 23. Januar und 14. März d. J. (Seite 64 und 147) wird
hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorisch ge—
stattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär—
dienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen dergleichen Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine, auf
Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars
abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben.
Berlin, den 25. September 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Nachtrags-Verzeichniß.
I. Königreich Preußen. II. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Die Landwirthschafts-Schule zu Brieg, Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Siegfried
Herford, Schaffner zu Gumperda bei Kahla.
Hildesheim,
Liegnitz,
Marienburg
(Westpreußen).
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0) Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. O. darf Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welche nach
Absolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachtlasse erworben haben.