Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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Staat. 
Landespolizeibehörde. 
Polizeibehörde. 
  
Großherzogthum 
Sachsen, 
Mecklenburg-Strelitz, 
Oldenburg, 
Braunschweig, 
Sachsen-Meiningen, 
Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Koburg- 
Gotha, 
Anhalt, 
Schwarzburg-Son- 
dershausen, 
Schwarzburg-Rudol- 
stadt, 
Waldeck, 
Reuß älterer Linie, 
Reuß jüngerer Linie, 
  
die Bezirksdirektoren, 
die Landesregierung, 
im Herzogthum Olden- 
burg das Staatsmi- 
nisterium, Departe- 
ment des Innern, in 
den Fürstenthümern 
Lübeck und Birkenfeld 
die Regierungen, 
die Kreisdirektionen und 
die Polizeidirektion in 
Braunschweig, 
das Staatsministerium, 
Abtheilung des In- 
nern, 
das Ministerium, Abthei- 
lung des Innern, 
die mit landräthlichen 
Befugnissen versehenen 
Behörden, 
die Regierung, Abtheilung 
des Innern, « 
die Landräthe, 
die Landrathsämter, 
der Landesdirektor, 
das Landrathsamt, 
die Landrathsämter, 
  
in den Ortsgemeinden die Gemeindevorstände, in den vom 
Gemeindeverband ausgeschlossenen Grundbesitzungen die Be- 
zirksdirektoren. 
im Domanium die Aemter, in der Ritterschaft die Guts- 
herrschaften, im Fürstenthum Ratzeburg die Landvogtei. 
im Herzogthum Oldenburg und im Fürstenthum Lübeck die 
Verwaltungsämter und die Stadtmagistrate der Städte 
erster Klasse, im Fürstenthum Birkenfeld die Bürgermeister. 
die Ortspolizeibehörden. 
die Landräthe und die Ortsvorstände (Magistrate, Bürger- 
meisterämter bezw. Bürgermeister, Schultheißen, Gemar= 
kungsvertreter), außerdem im Sinne des §. 10 des Ge- 
setzes die zur Ueberwachung von Versammlungen, öffent- 
lichen Festlichkeiten oder Aufzügen von den Vorbenannten 
abgeordneten Polizeibeamten. 
in den Städten die Stadträhe, in den Ortschaften des platten 
Landes die Landrathsämter. 
die Ortspolizeibehörden (Gemeindevorstände). 
die Ortspolizeibehörden. 
die Ortspolizeibehörden. 
die Ortspolizeibehörden. 
die Ortspolizeibehörden. 
das Landrathsamt. 
die Gemeindevorstände. 
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