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Staat. Landespolizeibehörde. Polizeibehörde.
Schaumburg-Lippe, der Polizeidirektor der, die Ortspolizeibehörden (auf dem platten Lande die Aemter).
Residenzstadt,
Lippe, die Regierung, die Aemter und Magistrate.
Lübeck, das Polizeiamt in Lübeck, die in den einzelnen Gebietstheilen zuständigen Polizei-
behörden.
Bremen, die Senatskommission für in Bremen die Polizeidirektion, im Landgebiet der Landherr,
Polizeiangelegenheiten, in den Hafenstädten die Aemter.
Hamburg, die städtische Polizei-, die in den einzelnen Gebietstheilen zuständigen Polizei-
behörde, behörden.
Elsaß-Lothringen, die Bezirkspräsidenten, 1. die Bürgermeister mit Ausnahme derjenigen zu Straf-
burg, Metz und Mülhausen;
2. in den Städten Straßburg, Metz und Mülhausen die
Polizeidirektoren bezw. der Kreisdirektor zu Mülhausen
als Vorstand der Porlizeidirektion daselbst;
3. die Kreisdirektoren.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum des
—— « Ausweisung weisungs-
- des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. eeschlusses.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
1. Ferdinand Pram-29 Jahre, aus Brixen in Verbrechen des Diebstahls“Königlich bayerisches 5#. Septem-
straller, Kellner, Tirol, im Rückfalle, Bezirksamt zu Bam= ber d. J.
2. Emil
Schreiber,
scheerer,
Augustin
Tuch-
b. Auf Grund des
19 Jahre, geboren
berg in Böhmen,
Friedland bei Seiden= und grober Unsug,
berg II.,
§. 362 des Strafgesetzbuchs:
zu Landstreichen, Betteln Königlich preußische/15. Oktober
Bezirksregierung zu d. J.
Liegnitz,