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der Arbeiter Bonde Hagensen aus Thoraas (Kalmar Län in Schweden), 38 Jahre alt, nach
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und’ Bettelns, durch Beschluß der
Königlich preußischen Bezirksregierung zu Schleswig vom 19. Januar d. J.,
. der Arbeiter Josef Graß, geboren und ortsangehörig zu Warschau, 28 Jahre alt, Israelit,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen verschuldeter Obdachlosigkeit, früher wegen
Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Hannover vom 14. Ja-
nuar d. J.,
. der Kellner Adolf Kohn aus Szliatz (Komitat Sohl in Ungarn), 33 Jahre alt,
10.
der Handlungsdiener Oskar Hirschel aus Facset (Komitat Krasso in Ungarn), 21 Jahre alt,
zu 9 und 10 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Kassel vom 17. Ja-
nuar d. J.,
der Schuhmacher Johann Baptist Hussenet aus Brieulles bei Montmédy (Departement
der Maas in Frankreich), 41 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen
Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu
Trier vom 10. Januar d. J.,
der Einwohnersohn Johann Rötzer aus Obergrafenried in Böhmen, geboren am 30. Ok-
tober 1864, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Waldmünchen vom 4. Dezember 1877,
der Maurer Franz Mikes aus Kejinice (Bezirk Strakonitz in Böhmen), geboren im Jahre
1824, nach wiederholt erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Regen vom 30. Dezember v. J.,
der Färbergesell Josef Stransky aus Selletitz (Kreis Gitschin in Böhmen), geboren am
18. März 1849, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im wiederholten
Rückfalle, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburgischen Ministeriums des Innern
zu Schwerin vom 5. Januar d. J.,
der Erdarbeiter Marco Belloli, geboren zu Chisone in Italien, 30 Jahre alt,
der Arbeiter Konstant Fremot, geboren am 7. Juli 1844 zu St. Aubert, (Departement
du Nord in Frankreich),
der Arbeiter Johann Wagner, geboren zu Echternach in Luxemburg, 22 Jahre alt,
der Spengler Friedrich Stotzer, geboren zu Büren (Kanton Bern in der Schweiz),
21 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 15 wegen Landstreichens und Bettelns, zu
16 bis 18 wegen Landstreichens (zu 16 auch wegen groben Unfugs), durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Metz vom bezw. 12., 15., 17. und 18. Ja-
nuar d. J.,
der Schneidergesell Gedalie Kriegel, geboren und ortsangehörig zu Sambor in Galizien,
31 Jahre alt,
der Bierbrauer Georg Steinbrunner, geboren zu Freiburg in der Schweiz, 42 Jahre alt,
der Schuhmacher Lebrecht Oelé, geboren zu Klarsrente (Kanton Thurgau in der Schweiz),
20 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 19 wegen Landstreichens, Bettelns und Be-
trugs, zu 20 wegen Landstreichens, zu 21 wegen Landstreichens und Bettelns, durch
Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Kolmar vom bezw. 12., 15. und 21.
Jannuar d. J.,
und
auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuches sind:
22.
der Schuhmacher Gustav Adolf Leopold Erust, geboren und wohnhaft zu Straßburg,