VII. Jahrgang.
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
Berlin, Freitag, den 21. Februar 1879.
A#s 8.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- #
2.
3.
machung, betreffend Rinderpest; — Ausweisung von Aus-
ländern aus dem Reichsgebiet . Seite 111
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen
und Verbrauchssteuern bis Ende Januar 1879 . . 118
Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank;
— Status der deuschen Notenbanken Ende Januar 1879
119
Zoll= und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker-
steuer, sowie Zucker-Ein= und Ausfuhr für Januar 1879;
9 3 S
— Bundesrathsbeschluß, betreffend Ausfuhrabfertigung von
Zucker in Würfelform; — Befugnisse von Zoll= und
Steuerstellen 122
Maaß= und Gewichts-Wesen: Abänderungen des Verzeich-
nisses der Eichungs-Aufsichtsbehörden und der Eichämter
124
Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten
126
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Bahnstrecke Bismark—
Hugoen. .... 126
Konsulat-Wesen: Erequatur. Ertheilung 126
Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Bekanntmachung.
Seit Erlaß der Bekanntmachung vom 13. d. M. (S. 93) haben neue Ausbrüche der Rinderpest nicht
stattgefunden.
Für seuchenfrei erklärt sind:
Clossow, Batzlow, Kreis Königsberg N.]M., Regierungsbezirk Frankfurt a./O.
Im Regierungsbezirk Frankfurt a./O. ist die Rinderpest nunmehr für erloschen zu erachten (s. 37
der Instruktion vom 9. Juni 1873).
Berlin, den 20. Februar 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
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