Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Rei 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
   
  
  
  
  
  
  
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. März 1879. OAs 10. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- probeweise Verwiegung von Zucker beim Ausgange mit 
machung, betreffend Erlöschen der Rinderpest; — Verbot Anspruch auf Steuervergütung; — Abberufung eines 
einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus- Stations Kontrolörs; — Befugniß eines Nebenzollamts 
ländern aus dem Reichsgebtltt. Seitee 137 141 
2 Münz= und Bank--Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 5. Marine und Schiffahrt: Abänderung des Tarifs für die 
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank Schiffahrtsabgaben an der Sulina Mündung; — Beginn 
140 einer Seeschiffer-Prüfung; — Ertheilung eines Flaggen- 
3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe attestees 14344t2 
von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000000.4 141 6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 144 
  
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 1 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
—0 
Bekanntmachung. 
Nechdem sämmtliche durch die Seuche heimgesuchten Ortschaften des Regierungsbezirks Merseburg für seuchen- 
frei erklärt worden sind und seit dem 8. v. Mts. ein neuer Fall des Auftretens der Seuche nicht vorge- 
kommen ist, ist die Rinderpest nach §. 37 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) 
im gesammten Reichsgebiete für erloschen zu erachten. " 
Berlin, den 6. März 1879. 
Der Reich kanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
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