Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Das Verzeichniß der auf Grund der §§. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs-Gesetz- 
blatt Seite 73) in den Bundes-Seestaaten fungirenden 
Strandämter, der denselben untergeordneten Strandvögte und der den Strandämtern 
vorgesetzten Aufsichtsbehörden 
(Central-Blatt für 1878 Seite 285 ff.) wird unter „A. In Preußen“", „B. In Mecklenburg-Schwerin“, 
„C. In Oldenburg" und „E. In Bremen“ wie folgt geändert:) 
  
  
Amtskarakter (Stand), 
  
  
  
  
  
Bezeichnung und Sitz 
z der Angabe Namen und Wohnort 
Strandämter (Str.-A.) der Küstenstrecken, welche den Strand der v 
t und is trandamts-Vorsteher un 
S Strandvogteien (Str.-V.) Amtsbezirk bilden. Strandvögte. 
I. In der Provinz Ostpreußen. 
1. In den Kegierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen. 
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Königsberg. 
1Str.A. Memel JI. . . . Küste von der Grenze gegen Lootsen-Kommandeur Krüger zu 
Rußland südlich bis zum Memel. 
Dorfe Schmelz einschließ- 
lich, sowie Küste der kuri- 
schen Nehrung seewärts 
bis zum Dorfe Eisseln und 
haffwärts bis zum Dorfe 
Schmiedehnen, beide aus- 
geschlossen. 
a) Str.-V. Nimmersat Seeküste des Kreises Memel von Gemeindevorsteher Dumbris 
der Grenze gegen Rußland bis zu Nimmersatt. 
zum Dorse Melneraggen, dieses 
ausgeschlossen. 
Dem Str.-A. Memel l. sind die unter u. bis einschließlich z. (Seite 285 u. 286) auf- 
geführten Strandvogteien untergeordnet. 
1a.St#--A. Memel 11. Festlandsküste des kurischen] Obersischmeister von Marees 
  
Haffs vom Dorfe Schmelz zu Memel. 
(dieses ausgeschlossen) bis 
zum Dorfe Schmiedehnen 
einschließlich. 
Dem Str.-A. Memel ll. sind die unter b. bis einschließlich o. (Seite 286) aufge führten 
Strandvogteien untergeordnet. 
  
*) In welchen Beziehungen Aenderungen eingetreten sind, ist durch fette Schrift angedeutet.
	        
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