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Das Verzeichniß der auf Grund der §§. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs-Gesetz-
blatt Seite 73) in den Bundes-Seestaaten fungirenden
Strandämter, der denselben untergeordneten Strandvögte und der den Strandämtern
vorgesetzten Aufsichtsbehörden
(Central-Blatt für 1878 Seite 285 ff.) wird unter „A. In Preußen“", „B. In Mecklenburg-Schwerin“,
„C. In Oldenburg" und „E. In Bremen“ wie folgt geändert:)
Amtskarakter (Stand),
Bezeichnung und Sitz
z der Angabe Namen und Wohnort
Strandämter (Str.-A.) der Küstenstrecken, welche den Strand der v
t und is trandamts-Vorsteher un
S Strandvogteien (Str.-V.) Amtsbezirk bilden. Strandvögte.
I. In der Provinz Ostpreußen.
1. In den Kegierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen.
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Königsberg.
1Str.A. Memel JI. . . . Küste von der Grenze gegen Lootsen-Kommandeur Krüger zu
Rußland südlich bis zum Memel.
Dorfe Schmelz einschließ-
lich, sowie Küste der kuri-
schen Nehrung seewärts
bis zum Dorfe Eisseln und
haffwärts bis zum Dorfe
Schmiedehnen, beide aus-
geschlossen.
a) Str.-V. Nimmersat Seeküste des Kreises Memel von Gemeindevorsteher Dumbris
der Grenze gegen Rußland bis zu Nimmersatt.
zum Dorse Melneraggen, dieses
ausgeschlossen.
Dem Str.-A. Memel l. sind die unter u. bis einschließlich z. (Seite 285 u. 286) auf-
geführten Strandvogteien untergeordnet.
1a.St#--A. Memel 11. Festlandsküste des kurischen] Obersischmeister von Marees
Haffs vom Dorfe Schmelz zu Memel.
(dieses ausgeschlossen) bis
zum Dorfe Schmiedehnen
einschließlich.
Dem Str.-A. Memel ll. sind die unter b. bis einschließlich o. (Seite 286) aufge führten
Strandvogteien untergeordnet.
*) In welchen Beziehungen Aenderungen eingetreten sind, ist durch fette Schrift angedeutet.