Full text : Sonderabdruck Vorträge aus dem 2. Lehrgang des stellvertretenden Generalkommandos XI. AK

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geben,  wenn  die  neue  Zahlweise  sich  eingebürgert  hat.  Sie  muß  sich
einbürgern;  denn  sie  ist  der  einzige  Weg  zu  einer  starken  und  nachhaltigen
Einschränkung  des  Notenumlaufs  und  zu  einer  Entlastung  der  Reichsbank.

Ich  habe  bisher  über  die  erste  Aufgabe  gesprochen,  die  der  Krieg
uns  auf  geldlichem  Gebiet  gestellt  hat,  die  Beschaffung  der  in  verstärktem
Maße  notwendigen  Zahlungsmittel  für  den  inneren  Verkehr  im  Lande.
Ich  komme  nun  zu  der  zweiten  Aufgabe,  der  Regelung  des  Zahlungsverkehrs
  mit  dem  Auslande.

Hier  käme  eigentlich  auch  der  Zahlungsverkehr  mit  den  Angehörigen
der  feindlichen  Mächte  in  Frage.  Nach  völkerrechtlichen  Grundsätzen  hätte
er  durch  den  Krieg  nicht  aufzuhören  brauchen.  Aber  unsere  Feinde
haben,  England,  der  Hort  des  „Völkerrechts“,  an  der  Spitze,  sofort  bei
Kriegsausbruch  alle  unsere  Guthaben  in  ihren  Ländern  gesperrt  und
Zahlungen  an  Deutsche  verboten.  Da  blieb  uns  nichts  übrig,  als  Gleiches
mit  Gleichem  zu  vergelten  und  auch  unsererseits  die  Guthaben  der  Feinde
bei  uns  zu  sperren,  dann,  entsprechend  deren  Vorgehen,  zu  beschlagnahmen
und  jeden  Zahlungsverkehr  mit  dem  feindlichen  Ausland  zu  verbieten.
So  ist  es  geblieben  die  ganzen  verflossenen  drei  Jahre,  und  dementsprechend
kommt  bei  dem  Zahlungsverkehr  mit  dem  Ausland  nur  der  mit  dem
neutralen  Ausland  und  praktisch  nur  noch  der  mit  unseren  wenigen
neutralen  Nachbarn,  mit  Holland,  der  Schweiz  und  den  nordischen

taaten  in  Betracht.

Da  ist  nun  die  betrübende  Tatsache  zu  verzeichnen,  daß  der  Wert
der  Mark  in  diesen  Ländern  wenige  Monate  nach  Kriegsbeginn  angefangen
hat  zu  sinken  und  immer  weiter  gesunken  ist  bis  in  die  allerletzte  Zeit.
Hand  in  Hand  damit  ist  ein  Steigen  der  Kurse  für  Wechsel  und  Schecks
auf  diese  Länder,  d.  h.  ein  Steigen  ihrer  Währungseinheiten  bei  uns  vor
sich  gegangen.

Da  die  Wechselkurse  ebenso  wie  Wertpapierkurse  in  den  ersten
1½  Kriegsjahren  nicht  veröffentlicht  werden  durften,  kann  ich  Ihnen
Kurse  für  die  Zeit  bis  zum  1.  Februar  1916  nicht  nennen.  Von  diesem
Tage  an,  wo  die  Reichsbank  den  ganzen  Handel  in  ausländischen  Wechseln
in  die  Hand  nahm  und  nur  noch  mit  ihrer  Genehmigung  Auslandswechsel
gekauft  werden  können;  stehen  die  Kurse  fest.  Sie  stellten  sich,  im  Gegensatz
  zu  denen  vom  20.  Juli  1914,  wie  folgt: