Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 16. Mai 1879.
S# 20.
Inhalt: 1. ullgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot
einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus-
ländern aus dem Reichsgebiet . . . . . Seite 343
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank; —
Uebersicht über die bis Ende April d. J. eingezogenen
Landesmüngden 3348
3. Finanz-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe
von Schatzanweisungen im Betrage von 10 000000 & 349
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme
an Wechselstempelsteuer im Monat April 1879; — Per-
sonal-Nachrichten über Reichsbevollmächtigte und Stations-
Kontrolöre; — Erweiterung eines Kontrolbezirks; — Be-
fugniß einer Steuerstellell 350
5. Heimath-Wesen: Zwei Erkenntnisse des Bundesamts für
das Heimathwesen ... ....351
6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung neuer Bahnstrecken und
Stationen 353
7. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten
354
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichsanzeiger Nr. 15)“) erlassene Verbot der
vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit"
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrist „Mahnruf“ zur
Ausgabe gelangen. )
Berlin, den 12. Mai 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
*) Central-Blatt S. 60; vgl. auch S. 94, 160, 225, 246, 253, 274, 295, 321, 334.
7
49