Contents : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

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Es  bleibt  selbstverstaͤndlich  Oldenburg  jederzeit  unbenommen,  auf  diesen
Schutz  zu  verzichten.

Artikel  2.
Preußen  verpflichtet  sich,  so  oft  die  Umsiände  nach  dem  Ermessen  Olden=½



burgs  es  erheischen,  und  Oldenburg  es  beamragt,  den  Schutz  der  Oldenburgischen

  Küsten  gegen  feindliche  Angriffe  von  der  Wasserseite  zu  übernehmen.

Artikel  3.

Mit  Rücksicht  auf  die  in  den  Artikeln  1.  und  2.  übernommenen  Verbindlichkeiten
  wird  Preußen  eine  Flottenstation  im  Jahdebusen  unterhalten,  und  zu
diesem  Zwecke  daselbst  einen  Kriegshafen  auf  eigene  Kosten  herstellen.

Artikel  4.

Zu  dem  Ende  tritt  Oldenburg  an  Preußen  mit  voller  Staatshoheit  ab:

4.  An  der  westlichen  Seite  der  Jahde  ein  Gebiet,  dessen  Grenze  nachstehend
bestimmt  wird:

a)  Anfangend  beim  Bandter  Außentief,  förge  die  Grenze  diesem  durch
den  Bandter  Groden,  dann  durch  den  Bandter  Siel  dem  Bandler
Binnemief  bis  zu  demjenigen  Punkte  in  der  Biegung  des  Tiefs,
welcher  von  dem  innern  Rande  der  Deichkappe  über  dem  Siel  in
grader  Linie  1310  (geschrieben:  Eintausend  drei  hundert  und  zehn)
Fuß  Oldenburgischen  Katasiermaaßes  (—=  1234,975  Fuß  Rheinländisch)
  entfernt  liegt.

Von  diesem  also  bestimmten  Punkte  wird  die  Grenze  durch  eine
grade  auf  den  Heppenser  Deich  gerichtete  Linie  gebildet,  welche
552  (geschrieben:  Fünfhundert  zwei  und  funfzig)  Jück  (à  64,000
□Fuß)  Oldenburgischen  Karastermaaßes  (-1211  Morgen  Magdeburgisch
  57  □-Ruhen  12,,  □Fuß)  Binnendeichland  abschneidet,
und  ungefähr  auf  das  Grenzzeichen  zwischen  der  Heppenser  und
der  Neugrodener  Sprenge  trifft.

Von  hier  ab  beschreibte  die  Grenze  eine  Linie,  welche  senkrecht  auf
dem  wahren  Meridian  steht,  und  folgt  derselben  bis  zu  dem  Punkte
an  der  Jeverschen  Seite  des  Hauptfahrwassers  der  Fahre,  wo  die
Tiefe,  nach  dem  bisherigen  Betonnungssysteme,  die  Legung  einer  Tonne
erheischen  würde.

Von  dort  läuft  die  Grenze  südlich  in  grader  Linie  bis  zu  dem
Punkte  an  der  Nordseite  des  Steinhäuser  Tiefs  (Sahze-Brase),  wo
das  Fahrwasser  desselben  nach  dem  bisherigen  Systeme  durch  eine  Bake
oder  Tonne  bezeichnet  werden  muͤßte.

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