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Für die Herstellung der angeordneten Einrichtungen kann von der Landesregierung mit Zustimmung
des Reichs-Eisenbahn-Amts eine Befristung gewährt und in derselben Weise auch im übrigen eine Abweichung
von einzelnen Bestimmungen zugelassen werden.
Die der Vorschrift im §. 2 nicht entsprechende Breite und Bordhöhe vorhandener Wagen soll deren
Fortgebrauch bis zum Umbau nicht hindern; ein solcher kann behufs Herstellung der vorgeschriebenen Breite
und Bordhöhe nicht verlangt werden.
Die von den Bundesregierungen oder Eisenbahnverwaltungen erlassenen Ausführungs-Bestimmungen
sind dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitzutheilen.
Berlin, den 13. Juli 1879.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
Reichs-Eisenbahn-Amt.
Auf Grund der vom Bundesrath durch Beschluß vom 27. Juni d. Is. dem Reichs-Eisenbahn-Amt ertheilten
Ermächtigung werden nachstehende Ausführungsvorschriften zu §. 50 Nr. 7 des Betriebs-Reglements für die
Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 (Central-Blatt für das Deutsche Reich pro 1874 Nr. 21)
erlassen: .
1. Sofern sich der auf dem Frachtbriefformulare für die Beschreibung der Güter vorgesehene
Raum wegen der Anzahl der zu derselben Sendung gehörigen und einzeln zu verzeichnenden
Güter als unzureichend erweist, hat die Spezifikation auf dem für die Firma des Aus-
stellers vorbehaltenen Theile der Rückseite des Frachtbriefes zu erfolgen.
Dies geschieht nach Maßgabe der betreffenden Kolonnen des Frachtbriefes, jedoch
ohne Vordruck derselben.
2. Reicht hierzu im einzelnen Falle auch der bezeichnete Raum der Rückseite des Frachtbriefes
nicht aus, so sind dem letzteren besondere, die Spezifikation enthaltende und von dem Ab-
sender zu unterzeichnende Blätter im Formate des Frachtbriefes fest anzuheften, und ist auf
diese Spezifikation im Frachtbriefe besonders hinzuweisen.
3. In beiden Fällen sind in den vorgedruckten Kolonnen des Frachtbriefes wenigstens die
summarischen Gewichte der Sendung unter Angabe der für die Tarifirung maßgebenden
Bezeichnung der Transportgegenstände, somit eventuell unter Scheidung derselben nach den
einzelnen Tarifklassen, anzugeben.
4. Den unter Nr. 2 erwähnten Blättern ist ebenso wie dem Frachtbriefe selbst der Expeditions-
stempel der Abgangsstation aufzudrücken.
Berlin, den 14. Juli 1879.
Am 16. d. Mts. wird die zwischen den Stationen Rentzschmühle und Plauen der sächsischen Staatsbahn
errichtete Haltestelle Barthmühle für den Personenverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 14. Juli 1879.
An 1. August d. J. wird die an der Berliner Ringbahn zwischen den Stationen Gesundbrunnen und
Weißensee neueingerichtete Haltestelle „Schönhauser Allee“ für den Personenverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 16. Juli 1879.
In Vertretung:
Körte.