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6. Post- un d Telegraphen-Wesen.
Dienstkleidung für die Beamten und Unterbeamten ꝛc. im Bereiche der Reichs-Post- und
Telegraphen-Verwaltung.
Seine Majestät der Kaiser haben auf Grund des §. 17 des Reichsbeamten-Gesetzes vom 31. März 1873
mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. d. M. die veränderten Bestimmungen über die Dienstkleidung der
Beamten und Unterbeamten, sowie der Postillone im Bereiche der Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung zu
genehmigen geruht. Diese Bestimmungen, welche in jedem Reichs-Post= und Telegraphen-Amte eingesehen
werden können, beziehen sich auf die gewöhnliche Dienstkleidung, nicht auch auf die Gala= (Staats-)
Uniform. Im übrigen gehen die neuen Vorschriften davon aus, daß der bisherige Unterschied in der Dienst-
kleidung für Post= und für Telegraphenbeamte bz. Unterbeamte in Wegfall komme. In Bezug auf die
Dienstkleidung für die Postillone tritt eine Aenderung nicht ein.
Der Zeitpunkt, von welchem ab ausschließlich Dienstkleidungs-Gegenstände nach den neuen Vorschriften
zu tragen sind, ist auf den 1. Oktober 1880 festgesetzt.
Von den Mustern derjenigen neuen Dienstkleidungs-Gegenstände, welche von den seitherigen Bestim-
mungen abweichen oder neu eingeführt sind, werden die nöthigen Nachbildungen in kürzester Frist bei den
Kaiserlichen Ober-Postdirektionen zur Ansicht ausgelegt und den Beamten und Lieferern derart zugänglich
gemacht werden, daß die baldige Beschaffung neuer Stücke keine Schwierigkeit erleidet. Im weiteren wird
auch das Post-Zeugamt hierselbst in den Stand gesetzt werden, Dienstkleidungs-Gegenstände in vorgeschriebener
Beschaffenheit zu möglichst billigen Preisen zu liefeeen.
Berlin W., den 28. Oktober 1879.
Der General-Postmeister.
Stephan.
77. Kon sulat= Wese n.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den Kaufmann Max Königsdörfer an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Reichs-
dienste entlassenen Kaufmanns Walter Brohm zum Konsul in Monrovia für die Republik
Liberia (Afrika)
· und
den Kaufmann Frederick Bandinel an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Reichs-
dienste entlassenen Kaufmanns Francis Parkman Knight zum Vize-Konsul in Niutschwang
in China
zu ernennen geruht.
Dem zum türkischen Konsul in Frankfurt a./M. ernannten Herrn Siegfried Loewenthal ist das Exe-
quatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.