Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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6. Post- un d Telegraphen-Wesen. 
  
Dienstkleidung für die Beamten und Unterbeamten ꝛc. im Bereiche der Reichs-Post- und 
Telegraphen-Verwaltung. 
Seine Majestät der Kaiser haben auf Grund des §. 17 des Reichsbeamten-Gesetzes vom 31. März 1873 
mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. d. M. die veränderten Bestimmungen über die Dienstkleidung der 
Beamten und Unterbeamten, sowie der Postillone im Bereiche der Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung zu 
genehmigen geruht. Diese Bestimmungen, welche in jedem Reichs-Post= und Telegraphen-Amte eingesehen 
werden können, beziehen sich auf die gewöhnliche Dienstkleidung, nicht auch auf die Gala= (Staats-) 
Uniform. Im übrigen gehen die neuen Vorschriften davon aus, daß der bisherige Unterschied in der Dienst- 
kleidung für Post= und für Telegraphenbeamte bz. Unterbeamte in Wegfall komme. In Bezug auf die 
Dienstkleidung für die Postillone tritt eine Aenderung nicht ein. 
Der Zeitpunkt, von welchem ab ausschließlich Dienstkleidungs-Gegenstände nach den neuen Vorschriften 
zu tragen sind, ist auf den 1. Oktober 1880 festgesetzt. 
Von den Mustern derjenigen neuen Dienstkleidungs-Gegenstände, welche von den seitherigen Bestim- 
mungen abweichen oder neu eingeführt sind, werden die nöthigen Nachbildungen in kürzester Frist bei den 
Kaiserlichen Ober-Postdirektionen zur Ansicht ausgelegt und den Beamten und Lieferern derart zugänglich 
gemacht werden, daß die baldige Beschaffung neuer Stücke keine Schwierigkeit erleidet. Im weiteren wird 
auch das Post-Zeugamt hierselbst in den Stand gesetzt werden, Dienstkleidungs-Gegenstände in vorgeschriebener 
Beschaffenheit zu möglichst billigen Preisen zu liefeeen. 
Berlin W., den 28. Oktober 1879. 
Der General-Postmeister. 
Stephan. 
  
77. Kon sulat= Wese n. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann Max Königsdörfer an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Reichs- 
dienste entlassenen Kaufmanns Walter Brohm zum Konsul in Monrovia für die Republik 
Liberia (Afrika) 
· und 
den Kaufmann Frederick Bandinel an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Reichs- 
dienste entlassenen Kaufmanns Francis Parkman Knight zum Vize-Konsul in Niutschwang 
in China 
zu ernennen geruht. 
  
Dem zum türkischen Konsul in Frankfurt a./M. ernannten Herrn Siegfried Loewenthal ist das Exe- 
quatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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