der zu unterscheidenden
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Anlage 8.
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Uebersicht
Grenzstrecken des Eingangs und Ausgangs, bezw. Länder der Herkunft
und der Bestimmung der Waaren.
Grenzstrecken des Eingangs
Dänemark,
die Ostsee,
Rußland,
Oesterreich,
die Schweiz,
Frankreich,
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und Ausgangs.“)
Belgien,
die Niederlande,
die Nordsee,
Zollausschlüsse an der Weser einschließlich Bremen,
Zollausschlüsse an der Elbe einschließlich Hamburg,
nicht ermittelt.
Länder der Herkunft und gesimmung.
Deutsches Zollgebiet,
Bremen,
Hamburg-Altona,
andere deutsche Zollausschlüsse,
Dänemark mit Farböerinseln, Island und Grönland,
Norwegen mit Spitzbergen,
Schweden,
Rußland in Europa und Asien,
Oesterreich-Ungarn,
Schweiz,
Frankreich mit Algier,
. Belgien,
13.
Niederlande,
Großbritannien mit Irland und den europäischen
Besitzungen,
. Spanien mit den kanarischen Inseln,
. Portugal mit den Azoren und Madeira,
. Italien,
Griechenland,
. Rumänien,
.Serbien,
21.
22.
23.
24.
25.
26.
Bulgarien,
Europäische und asiatische Türkei,
Egypten,
Afrika mit Ausschluß von Algier und Egypten,
Britisch Vorder= und Hinter-Indien,
die ostindischen Inseln (Java, Sumatra, Borneo,
Celebes, Philippinen),
China,
Japan,
übriges Asien,
Britisch Nordamerika,
Vereinigte Staaten von Amerika,
u. Mexiko und Zentral-Amerika,
Westindische Archipel,
Brasilien,
. Argentinische Republik, Paraguay und Uruguay,
. Chile,
. Peru,
.übriges Südamerika,
.Australien,
nicht ermittelt.
*) Beim Flußverkehr mit den Zollausschlüssen gilt die Grenze gegen diese, beim Seeverkehr mit den Vollausschlüssen
dagegen die Grenze gegen die betreffende See als Grenzstrecke des Ein= bezw. Ausgangs.
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