Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Anlage F. 
  
Abschluß 
des 
Kontobuchs über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein 
des (der) 
(Fabrikanten Mergel) zu (Braunsberg) 
für 
1. Januar 
das Vierteljahr (I1. Nürg- 
18800. 
  
Anleitung. 
Die Gewerbtreibenden, welche Branntwein für ihren Gewerbebedarf, und die Händler, welche Branntwein 
zum Verkaufe denaturiren lassen, haben die Ergebnisse jedes Vierteljahrs-Abschlusses der über Zugang und Abgang 
an denaturirtem Branntwein geführten Kontobücher alsbald in ein Formular nach diesem Muster zu übertragen und 
dasselbe, nachdem vom Bezirks-Oberkontrolör die Uebereinstimmung mit dem Kontobuch bescheinigt worden (Spalte 6), 
dem Hauptamt einzureichen, in dessen Bezirk der Gewerbebetrieb oder Handel stattfindet. 
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