— 821 —
Anlage F.
Abschluß
des
Kontobuchs über Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein
des (der)
(Fabrikanten Mergel) zu (Braunsberg)
für
1. Januar
das Vierteljahr (I1. Nürg-
18800.
Anleitung.
Die Gewerbtreibenden, welche Branntwein für ihren Gewerbebedarf, und die Händler, welche Branntwein
zum Verkaufe denaturiren lassen, haben die Ergebnisse jedes Vierteljahrs-Abschlusses der über Zugang und Abgang
an denaturirtem Branntwein geführten Kontobücher alsbald in ein Formular nach diesem Muster zu übertragen und
dasselbe, nachdem vom Bezirks-Oberkontrolör die Uebereinstimmung mit dem Kontobuch bescheinigt worden (Spalte 6),
dem Hauptamt einzureichen, in dessen Bezirk der Gewerbebetrieb oder Handel stattfindet.
115