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ichni Abweichnngen gegen die
Waarenverzeichuiß Hinweis auf die Wlnlsnr Tarasat
uutut 4% F sona /Pi
Ausfuhr und Durchfuhr. Ein fuhr. ruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
31., mehrfach gezwirnter Nähfaden 2 245 31.
auch accommodirter (zum Einzel- ç
verkauf vorgerichteter) Nähfaden. S. Zolltarif.
32., Dochte, ungewebte. 2 c 6 332.
33. Vigognegarn, ein= und mehrdrähti- 2 ec Nr. 33 fällt aus. 18 Fss. u. Kst.
ges, roh, gebleicht oder gefärbt. – 13 Kb.
Waaren aus Baumwolle 4 Bl.
allein oder in Verbindung
mit Metallfäden, ohne Bei-
mischung von Seide, Wolle
oder anderen unter Nr. 41
des Zolltarifs begriffenen
Thierhaaren:
34. —;:; rohe (aus rohem Garn ver- 2 4 1 34a. —: rohe (aus rohem Garn
fertigte) dichte Gewebe mit Aus- verfertigte) dichte Gewebe mit
schluß der aufgeschnittenen Ausschluß der aufgeschnittenen
Sammete. Sammete und der nachstehend
unter b und c aufgeführten Ge-
webe.
2 d Anmerk. 2 zinr &; ge Gewebe aus
rohem Gespinnst von Baum- .
wollabfällen, in Stücken nicht gu 4
über 50 em lang und breit, 7 BBl.
welche das Ansehen von grauerr Zu Nr. 34 a und
Packleinwand haben und zusb: s. Zolltarif
Preßtüchern, Putzlappen 2c. ver- " "
wendet werden, auch in Ver-
bindung mit anderen Spinn-
materialien oder einzelnen ge-
färbten Fäden.
2 4 Anmerk. 334c. —: rohe Gewebe für Schmir-
gelleinen und Schmirgeltuch-
fabriken, auf Erlaubnißschein
unter Kontrole.
35.: Tüll, roh und ungemustert. - 35.
36.: gebleichte, dichte Gewebe, auch 2 4 2 36.
appretirt, mit Ausschluß der S. Zolltarif.
aufgeschnittenen Sammete.
37.s: aufgeschnittene Sammete. 2 d 3 37.