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ichni «.. . Abweichungen gegen die
Waarenverzeichniß Hinweis auf die aetn 1 uns 2 Tarasatz
Nummer. für die Abtheilungen für die (in Prozenten des
Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts).
1. 2. 3l 1 · 4. 5.
10. Glas und Glaswaaren.
238.Grünes und anderes naturfarbiges 10 a 238. 20 Fss. u. Kst.
gemeines Hohlglas (Glasgeschirr), 12 Kb.
weder gepreßt, noch geschliffen,
noch abgerieben, auch mit or-
dinärer Beflechtung von Weiden,
Binsen, Stroh oder Rohr.
239.Glasmasse; rohes optisches Glas 10 a 239. 23 Fss. u. Kst.
(Flint-, Kronglas); rohe gerippte 13 Kb.
Gußplatten (Dachglas); Email-
und Glasurmasse; Glasröhren
und Glasstängelchen, ohne Unter-
schied der Farbe, wie sie zur
Perlenbereitung und Kunstglas-
bläserei gebraucht werden.
240.Weißes Hohlglas, ungemustertes, 10 b 240. 23 Fss. u. Kst.
ungeschliffenes, unabgeriebenes, 13 Kb.
ungepreßtes, oder nur mit ab-
geschliffenen oder eingeriebenen
Stöpseln, Böden oder Rändern.
Fenster= und Tafelglas in seiner
natürlichen Farbe (grün, halb und
ganz weiß), ungeschliffen, unge-
mustert; wenn die einfache Höhe
und die einfache Breite zusammen23 Fss. u. Kst.
betragen:
241. Fenster= und Tafelglas in seiner 10 c 1 241 a. —; bis 120 cm.
natürlichen Farbe (grün, halb 10 ( 2 241b. —: über 120 bis 200 cm.
und ganz weiß), ungeschliffen, 10 c&q 3 241c. : über 200 em.
ungemustert.
242.Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes. 10 d 1 242. .120 Fss. u. Kst.
243. JTafel- (Fenster-) und Spiegelglas, 10 42 243. .«
geschliffenes, polirtes, gemuster-
tes, mattes, auch farbiges, mit 123 Fss. u. Kst.
Ausnahme des belegten.
244. Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, 10 42 244.
belegtes aller Art.
245. Behänge zu Kronleuchtern von 10 e 245. S. Zolltarif.
Glas; Glasknöpfe, auch gefärbte;
massives weißes Glas, nicht be-
sonders benanntes.