Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

  
                                        —   82  — 
 
   — 
Im Monat Januar 1880. 
  
Aus Aus den 
Aus Vereinigten Bemerkung. 
Oesterreich= Staaten 
Rußland 
Ungarn won Amerika 
kg netto. kg netto. kg. netto. 
  
  
  
12. Bau= und Nutz- 
holz, gesägt oder auf anderem Wege 
vorgearbeitet oder kehr, unmittelbar oder mit 
zerkleinert; Faß- Begleitpapieren 167 483490 350 5 456 
dauben und ähn « a.308a.649a.344 
liche Schnittwaa- b) Eingang auf Niederlagen 311771 705 — 
ren; alle diese Ge-e) Unmittelbare Durchfuhr. – 1 568 199 — 
genstände aus eu- 
ropäschem hartem Zusammen 6751S7JE 
Holze. D a. 308%. 649% 344 
a) Einfuhr in den freien Ver- 
kehr, unmittelbar oder mit 
  
  
13. desgl. aus euro- Begleitpapieren 255 9985522 711 5 500 
päischem weichem " J. 1 615a. 3 402 — 
Holze b) Eingang auf Niederlagen — 10 —. 
" e) Unmittelbare Durchfuhr — 2 288 767 — 
Zusammen 255 998 7 811 488 5 500 
  
  
  
a. 1 615 3 402 – 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich bayerische Hauptzollamts-Kontrolör Henle zu Kaisers- 
lautern an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Hering den 
Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Landsberg O./Schl., Myslowitz und Neustadt O./Schl. und den 
Hauptsteuerämtern zu Breslau, Oels, Oppeln und Ratibor als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in 
Breslau, vom 1. Februar d. IJ. ab beigeordnet worden. 
  
Dem Königlich preußischen Hauptzollamte zu Swinem ünde ist die Befugniß zur Abfertigung der auf der 
Eisenbahn ein= und ausgehenden Waaren, nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes 
vom 1. Juli 1869, sowie zur Gestattung der Aus= und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Raum- 
verschluß beförderten Güter — §. 65 des Vereinszollgesetzes — beigelegt worden. 
Die Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses der Eisenbahnwagen im Falle einer 
Verschlußverletzung für die Eisenbahnlinie Stettin—Ducherow—Swinemünde ist: 
1. dem Hauptsteueramte zu Stettin und 
2. dem Hauptzollamte zu Swinemünde 
beigelegt worden. 
  
                                     3. Marine und Schiffahrt. 
  
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1880“ 
ist soeben erschienen. « 
Berlin, den 26. Februar 1880. Der Reichskanzler. 
                                    In Vertretung: Eck. 
 
	        
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