Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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6. Eisenbahn-Wesen. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 15. d. M. ist die zur Westfälischen Eisenbahn gehörige, 4,/1 km lange Bahnstrecke Oster feld — 
Sterkrade, Rest der Bahnstrecke Dortmund —Sterkrade, mit der Station Sterkrade für den Wagenladungs- 
und Privatdepeschen-Verkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 19. März 1880. 
Am 20. d. M. ist das zur Preußischen Ostbahn gehörige, 1,00 km lange Verbindungsgeleise vom Bahnhof 
Neufahrwasser nach dem neuen Hafenbassin daselbst dem Betriebe übergeben worden. 
Berlin, den 23. März 1880. 
In Vertretung: Körte. 
  
7. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Bekanntmach ung. 
Postanweisungsverkehr mit Amerika und Australien. 
Vom 1. April ab kommt für Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika an Gebühr 
der Satz von 20 Pfennig für je 20 Mark, mindestens jedoch 40 Pfennig für jede Postanweisung, zur Er- 
hebung. Der Meistbetrag einer Postanweisung beträgt, wie bisher, 50 Dollar. Der Betrag ist in der 
Währung des Bestimmungsgebiets — Dollar und Cents — anzugeben. Die Umwandlung in die Mark- 
währung findet bis auf weiteres nach dem Verhältniß von 100 Dollar gleich 425 Mark statt. Zu Post- 
anweisungen nach den Vereinigten Staaten ist das für den Weltpostverein vorgeschriebene Formular mit 
deutschem und französischem Vordruck zu benutzen. Die handschriftliche Ausfüllung ist mit lateinischen 
Schriftzeichen zu bewirken. Die Postanweisungen müssen außer dem Namen des Empfängers und dessen 
genauer Adresse seinen Vornamen oder wenigstens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen ent- 
halten. Bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Zur näheren Bezeichnung des Be- 
stimmungsorts ist außer dem Namen des Staats thunlichst auch der Name des Kreises (county), in 
welchem der Wohnort des Empfängers liegt, anzugeben. Der Abschnitt der Postanweisung muß den 
Namen und die nähere Bezeichnung des Absenders und kann außerdem den auszuzahlenden Betrag und 
den Tag der Einzahlung enthalten. Weitere Mittheilungen sind auf dem Abschnitt nicht zulässig. 
Die Gebühren für Postanweisungen aus Deutschland nach Süd-Australien und Queensland 
sind vom 1. März ab auf 50 Pfennig für je 20 Mark, mindestens 1 Mark, ermäßigt. 
Berlin, den 23. März 1880. Reichs-Postamt. 
Stephan. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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