Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Muster e 
Anmeldung Gus. 20. 
betreffend 
die Veräußerung von unversteuertem Taback. 
(Zu Nr. 45 des Verwiegungsregisters.) 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer benachrichtigt die Steuerhebestelle zu Schwedt, daß er von dem 
in seiner Verwahrung befindlichen Ü unversteuerten Taback 245 Kilogramm an Herrn Adam KRiedel zu 
Frankfurt a. O. veräußert hat. 
Die nach der Benachrichtigung vom Sten November 1880 in Gemäßheit des §s. 16 Absatz 1 des 
Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) dem unter- 
zeichneten Tabackpflanzer zur Last stehende Labacksteuer im Betrage von 92,,0 J/¾ vertheilt sich nach der 
Menge des vorhandenen Tabacks: 
a) auf den veräußerten Taback mit . 39,0% 
b) auf den in der Verwahrung des Labackpflanzers verbleibenden unversteuerken Taback mit 53/% A. 
Dambach, den 19 ten Dezember 1880. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg Huber. 
Der Unterzeichnete erklärt hierdurch, daß er die oben angegebene Tabackmenge erworben hat und die 
Haftpflicht für die darauf ruhende Tabacksteuer im Betrage von 39,#80 „ übernimmt. 
Der Taback wird 
a) versteuert und bis zur Einzahlung der Tabacksteuer in (Angabe-der-Rära#e der Wohnung 
des Georg Huber zu Dambach aufbewahrt, 
  
werden. 
Dambach, ben 19ten Dezember 1880. 
(Unterschrift des Erwerbers des Tabacks.) 
Adam Riedel. 
  
Muster 1 
Anmeldung Gu §.20). 
zur Versteuerung von Taback. 
(Zu Nr. 45 des Verwiegungsregisters). 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer benachrichtigt die Steuerhebestelle zu Schwedt, daß er von dem in seiner 
Verwahrung befindlichen unversteuerten Taback 175 Kilogramm in den freien Verkehr zu setzen wünscht. 
Die nach der Benachrichtigung vom Ivten Januar 1881 in Gemäßheit des §. 16 Absatz 1 des 
Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) dem 
unterzeichneten Tabackpflanzer zur Last stehende Labacksteuer im Betrage von 37,,0 J“ vertheilt sich nach dem 
Verhältniß der vorhandenen Menge des Tabacks: 
a) auf den zu versteuernden Tabackmit 28 
b) auf den in der Verwahrung des Labackpflanzers verbleibenden unversteuerten Taback mit 9,60/% 
Dambach, den 25 ten März 1881. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg Huber. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
 
	        
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