Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                              — 254 — 
                                                 Verzeichniß 
der zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer, Seesteuerleute und Seedampfschiffs— 
Maschinisten zuständigen Landesbehörden (§. 31 der Gewerbeordnung — Gesetz, betreffend den 
Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Seedampfschiffen, vom 11. Juni 1878). 
1. Die Bezirksregierung zu 
2 - 2 2- - 
3. - - - - 
4. - - 
5 - - - 
6 Landdrostei 
7 - - 
8 Bezirksregierung = 
I. Preußen. 
Danzig. 
Stettin. 
Schleswig. 
- Königsberg zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für See- 
Stade dampfschiffs-Maschinisten nur nach den Formularen G, 
Aurich und I zuständig. 
Köslin, nur zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für See- 
dampsschiffs-Maschinisten nach den Formularen G, H und I zuständig. 
1. Der Magistrat zu Rostock, 
Seesteuerleute zuständig. 
II. Mecklenburg-Schwerin. 
nur zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer und 
2. Das Großherzogliche Amt zu Ribnitz. 
III. Oldenburg. 
Das Großherzogliche Amt Elsfleth, nur zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer 
und Seesteuerleute zuständig. 
IV. Lübeck. 
Das Stadt= und Landamt zu Lübeck. 
V. Bremen. 
Die Senatskommission für Schiffahrts-Angelegenheiten zu Bremen. 
VI. Hamburg. 
Die Deputation für Handel und Schiffahrt zu Hamburg. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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