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2. Münz-Wesen.
Uebersicht
der in den deutschen Münzstätten bis zum 3. Januar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs-
Gold= und Silbermünzen.
W.......... — —.———
« Goldmünzen Silbermünzen
1. In der Woche vom . uir — — —
28. Dezember * tis Dovyvelk Kr Halbe J rechnung Fünf— Zwei- Ein- P Zwanzig-
3. Januar 1880 sind Doppelkronen Kronen » »» » » ennig- Pfennig-
geprägt worden in: I Kronen gepragtMarkstuckeMarkstuckeMarkstucke stücke stücke
MA A A A AC -“m 4 M A
Berln — — — — — 86220 — — — — —
Hamburg . . .. — 210 530 — 210 530 — — — — — — —
Summe 1. — 210 530 — 210 530 — 86220 — — — — —
2. Vorher waren geprägt!1 268 111 720|422 954 680.27 969 925|399 287 920|/71 653 095|98 720 788.149 899 719 71 486 552 —.35 717 922 80
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 —i 165 210/27 969 925|399 498 450|71 653 095|98 807 008149 899 719.71 486 552—135 717 922880
4. Hiervon wieder ein- «
gezogen 233 480 183 830 1 850 2 010 2 318 1296 646 /50 5 000 409/20
5. Bleibrn 1267 878240 422 981 380/27 968 075 71 651 085,98 804 630,149 898 423 71 485 905/50/30 717 513,60
1 718 827 695.4 422 557 557 10.4% «
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
De- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. November 1879 mit Rücksicht auf die Herstellung eines
Elb-Durchstichs durch die oberhalb Hamburg belegene Kaltehofe eine Aenderung der durch Beschluß des
Bundesraths des Zollvereins vom 2. Juni 1869 festgesetzten Zollgrenze dahin beschlossen, daß ein Theil der
bisher zum hamburgischen Freihafengebiet gehörigen Kaltehofe an das Zollgebiet angeschlossen wird.
Die Zollgrenze überschreitet fortan von dem Punkte bei Rothenburgsort, an welchem die Grenzlinie das
nördliche Ufer der jetzigen (künftig alten) Norderelbe erreicht, letztere in gerader Richtung auf das nördliche Ufer
des abgetrennten Theils der Kaltehofe, läuft von da in westlicher Richtung bis zur Westspitze der Kaltehofe und
überschreitet hier den neuen Elb-Durchstich, welcher künftig die Norderelbe bilden wird. Von dem mit einer
Tafel bezeichneten Punkt des südlichen Ufers der neuen Norderelbe, wo hierbei die Zollgrenze den Fuß der
Außenseite des Deichs an diesem Ufer trifft, läuft dieselbe zunächst in südöstlicher, dann in südlicher Richtung
an der Außenseite des Deiches auf der Insel Wilhelmsburg entlang, die an der Außenseite liegenden Häuser
ausschließend, bis Gaetjensort und folgt dann der früher festgestellten Richtung.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 1879 beschlossen, daß für gefärbte, gebrauchte,
leere Petroleumfässer Privat-Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß unter einstweiliger Abstandnahme von
der Identifizirung der einzelnen zum Lager abgefertigten Fässer bewilligt werden können.