Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                                 — 346 — 
  
—Ê 
E. Festsetzung der nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes steuerpflichtigen Tabackmenge. 
  
  
  
  
  
Der Register oder Beläge Tabackmenge 
Tag der An- 
schreibung oder Gegeunstand. nach der nach dem 
Abschreibung Bezeichnung. Nr. Blätterzahl! Gewicht 
Stück. kg. 
12. 13. 14. 15. 16. 17. 
1880. J 
— — — Die zu vertrekende Tubacbmenge befrdoet nach 46. 
theilung C Spalte 9 1lld ... 275 494 — 
· Davon sind abzusetzen: 
27. August Belag 1 in Folge eingetretener Unglücksfälle vor der 
Verwiegung.........   oo . ... „ „ 45 91 – 
20. Oktober Revisionsregister 364 in Folge Veräusserung vor der Verwiegung 30 000 — 
Versendungs- 10 in Folge Ausfuhir vor der Verwiegung ... 25 500 — 
schein-Ausferti- 
gungsregister 
— — — für Abgang an Bruch und Abfall, berechnet 
204 078 Blãttern.. . .. . . . .. 4591 — 
von 
...... lcy — — 
Zusammen 106 007 — 
Zur Verwiegung eind zu stellen 109 4067 — 
II. 
· Zur Verwiegung wurden  gestellt: 
27.September Verwiegungs- 33 1. Grumpen: — 39,70 
register 
10. Oktober # 74 2. Sandblatter . 15 301 79,10 
3. Obergut.. ....... .. ... 152 364 794,00 
320. v 119 4. Bruch......... — 37.10 
Zusammen . .. 167 6566 950,80 
III. 
Nach I und II. fehlten bei der Veriiegung . .. 1 332 — 
1000 gleichartiqge Blätter wiegen 6, 49“), daher 
Gewicht der fehlenden Blätter*s) . . . . . . . ... — 9,54 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Nur dann anzugeben, wenn die Festsetzung der zu vertretenden Tabackmenge nach der Blätterzahl erfolgt war. 
Von dem zur Verwiegung gestellten Taback im Gewicht von 950,/00 kg wurden bei der Verwiegung vernichtet 
37.170 kg. Es sind somit dem Tabackpflanzer 913.30 kg Taback in dachreifem trockenem Zustand zur Last zu setzen. 
Hiervon beträgt das steuerpflichtige Gewicht (1½8 der Tabackmenge) 730,72 kg und die Tabacksteuer zu dem Satz von 
20 Mark für 100 kg 746,70 Mark. 
Wegen Nichtgestellung zur Verwiegung sind zu versteuern 9,54 kg. Nach Abzug von 1/5 verbleiben 7,6k kg. 
Die Steuer hiervon mit 1,80 Mark ist nachgewiesen im Sollregister unter Nr. 57. 
Die amtliche Benachrichtigung über die berechneten Steuerbeträge (Muster 10) ist dem Tabackpflanzer am 
2. November 1860 zugestellt worden. 
Schuwedt, den 2. Movember 1550. (Unterschrift). 
Küsell, Steueremnehmer.
	        
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