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Dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramt Baden ist die Befugniß zur Abfertigung von unter Wagen-
raumverschluß daselbst ankommenden übergangssteuerpflichtigen Biersendungen ertheilt worden.
D.- Stations-Kontrolör, Königlich preußische Steuer-Inspektor Dassau zu Regensburg ist in Folge seiner
Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kon-
trolör mit Ablauf des Monats Mai d. J. entbunden worden.
5. Justiz-Wesen.
In Carl Heymann's Verlag hierselbst ist ein auf Veranlassung des Reichs-Justizamts von Carl Pfafferoth
herausgegebenes Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung erschienen. Der Preis desselben beträgt 7 J,
elegant gebunden 8 MA.
6. Eisenbahn-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands.
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Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 3. d. M.
beschlossen:
I. An die Stelle des §. 48 und des ersten Absatzes in Nr. 1 des §. 50 des Betriebs-Reglements für
die Eisenbahnen Deutschlands treten folgende Bestimmungen:
§. 8.
Von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene
Gegenstände.
A. Von der Beförderung sind ausgeschlossen:
1. alle solche Güter, die — wegen ihres Gewichts oder Umfangs, ihrer Form oder sonstigen
Eigenschaft — nach den Einrichtungen und der Benutzungsweise der Bahn sich zum Trans-
port nicht eignen;
2. die postzwangspflichtigen Gegenstände;
3 alle der Selbstentzündung oder Explosion unterworfenen Gegenstände, soweit nicht die Be-
stimmungen in Anlage D Anwendung finden, insbesondere:
a) Nitroglycerin (Sprengöl) als solches, abtropfbare Gemische von Nitroglycerin sowie
Gemische von Nitroglycerin mit an sich explosiven Stoffen, als nitrirter Cellulose,
Pulversätzen etc.;