Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                           — 152 — 
Dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramt Baden ist die Befugniß zur Abfertigung von unter Wagen- 
raumverschluß daselbst ankommenden übergangssteuerpflichtigen Biersendungen ertheilt worden. 
  
D.- Stations-Kontrolör, Königlich preußische Steuer-Inspektor Dassau zu Regensburg ist in Folge seiner 
Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kon- 
trolör mit Ablauf des Monats Mai d. J. entbunden worden. 
  
                                              5. Justiz-Wesen. 
In Carl Heymann's Verlag hierselbst ist ein auf Veranlassung des Reichs-Justizamts von Carl Pfafferoth 
herausgegebenes Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung erschienen. Der Preis desselben beträgt 7 J, 
elegant gebunden 8 MA. 
  
                                          6. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                            Bekanntmachung, 
                                                 betreffend 
Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. 
— 
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 3. d. M. 
beschlossen: 
I. An die Stelle des §. 48 und des ersten Absatzes in Nr. 1 des §. 50 des Betriebs-Reglements für 
die Eisenbahnen Deutschlands treten folgende Bestimmungen: 
                                                    §. 8. 
Von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene 
                                   Gegenstände. 
 A. Von der Beförderung sind ausgeschlossen: 
1. alle solche Güter, die — wegen ihres Gewichts oder Umfangs, ihrer Form oder sonstigen 
Eigenschaft — nach den Einrichtungen und der Benutzungsweise der Bahn sich zum Trans- 
port nicht eignen; 
2. die postzwangspflichtigen Gegenstände; 
3 alle der Selbstentzündung oder Explosion unterworfenen Gegenstände, soweit nicht die Be- 
stimmungen in Anlage D Anwendung finden, insbesondere: 
a) Nitroglycerin (Sprengöl) als solches, abtropfbare Gemische von Nitroglycerin sowie 
Gemische von Nitroglycerin mit an sich explosiven Stoffen, als nitrirter Cellulose, 
Pulversätzen etc.;
	        
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