Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu bezlehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 16. Juli 1880. 
  
9# 29. 
  
  
  
Inhalt: 1. Aluggemeine Verwaltungs-Sachen: 
2. 
3. 
4. 
5. 
Ernennung 
eines Mitglieds des Disziplinarhofs; — Ausweisung von 
Ausländern aus dem Reichsgebiete . . FSeite 503 
Münz-Wesen: lebersicht über die Ausprägung: von Reichs 
münzen bis Ende Juni 18820 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme, an Wegt 
stempelsteuer in den Monaten April bis Juni 1880 505 
Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Juni 1880; — Statistik der deutschen Banknoten Ende 
Juni. 18807, . 506 
Zoll- und Steuer-Wesen: lebersicht über 
steuer, sowie Zucker-Ein= und-Ausfuhr für Juni 1880 — 
Verinderunze im Bestande n und in den Bekugnissen von 
Zoll= und Steuerstelen 510 
  
  
6. Post= und Telegraphen-Wesen: 
  
Uebersicht über die 
während des zweiten Vierteljahres 1880 im deutschen Reichs- 
Postgebiete eingerichteten und zufgehobenen Verkehrs- 
Anstaltten 512 
7. Eisenbahn- Wesen: Erin von 2 und Halter 
stellen 520 
8. Marine und Sclsfahrtt: Begim, einer Seesteiernann 
und Seeschiffer-Prüfung. . . .. 521 
9. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur 
Vornahme von Civilstands- Alten; — Etequatur- 
theilung.g.. . ... 521 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Seine Mcjestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältniße der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 61), in Gemäßheit der vom 
Bundesrath vollzogenen Wahl, 
den Reichsgerichtsrath Rüger in Leipzig zum Mitgliede des Kaiserlichen 
Disziplinarhofs für die Dauer des zur Zeit von ihm bekleideten Reichsamts zu ernennen. 
  
z . Ül 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stautz Alter uüb Heiniath Grund Behörde, welche die damm des 
— » - — Ausweisung welsungs- 
S. des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. » 5. » 6. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.sJosf Domann,s19 Jahre alt, aus We-Landstreichen und Bet-Königlich preußische3. Juli 
Schlossergeselle, lonia, Russisch-Polen, teln, W¾“s zu d. J. 
I « osen, 
  
  
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