Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Jahresklasse und Aufenthaltsort“ angebenden Gesammt-Liste und einer Bescheinigung über 
a C die Anstellung im Eisenbahn-Dienst für jeden einzelnen nach Schema C, durch die Bahn- 
Schm verwaltungen bei den Landwehr-Bezirks-Kommandos zu beantragen. 
4. Die verfügte Zurückstellung wird auf dieser Bescheinigung vermerkt und hat bis zum 
1. Dezember des nächsten Jahres Gültigkeit. 
Die Bescheinigung geht demnächst an die Bahnverwaltung zurück. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool am 18. v. M. dem im Jahre 1864 in Glasgow er- 
bauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen eisernen Vollschiff „Woosung“ von 729 Re- 
gister-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum 
von Peter Breckwoldt und Genossen zu Blankenese bezw. Hamburg und Altona, welche Blankenese 
zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben; 
2. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London am 23. v. M. dem im Jahre 1875 in Sunder- 
land erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen eisernen Dampfschiff „Croft“ von 
895,75 Register-Tons Ladungefähigkeit nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigen- 
thum der Handelsfirma Rob. M. Sloman & Co. zu Hamburg, welche dem Schiffe den Namen 
„Livorno“ gegeben und Hamburg zum Heimathshafen desselben gewählt hat; 
3. vom Kaiserlichen Konsulat zu Havre am 25. v. M. der im Jahre 1867 in St. Malo erbauten, 
bisher unter französischer Flagge gefahrenen Bark „Planteur“" von 324,#4 Register-Tons 
Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum von Johann 
Heinrich Voß zu Stralsund. 
  
5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Am 1. Oktober d. J. wird in Parchim im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin ein Steueramt mit 
folgenden Befugnissen errichtet werden: 
1. beschränktes Niederlagerecht nach Maßgabe des 8. 105 des Vereins-Zollgesetzes, 
2. unbeschränkte Berechtigung zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über 
zollpflichtige Waaren und über inländisches Salz, 
3. Ermächtigung zur Abfertigung der auf der Eisenbahn unter Begleitzettel-Kontrole eingehenden 
Waaren nach Maßgabe des §. 4 des Eisenbahn-Regulativs. 
  
6. Konfulat-Wesen. 
  
Der Kaufmann Franz Eduard Gribel in Stettin ist zum Königlich portugiesischen Vize-Konsul daselbst 
bestellt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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