Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                                  — 701 — 
                                          2. Justiz-Wesen. 
  
Bezüglich der Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 be- 
schlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Verzeichniß S. 604), 
sind vom 1. Oktober 1880 ab folgende Aenderungen eingetreten: 
  
  
Für den Bezirk · » 
des Amtzgerichts. Kasse bezw. Behörde. 
  
Arnsberg. Bei dem Königlichen Hauptsteueramt zu Arnsberg ist eine selbständige Expedition 
mit der Bezeichnung: „Königliches Hauptsteueramt, Expedition für die Gerichts- 
kostenerhebung“ errichtet. 
Fredeburg. Die Königliche Steuer-Rezeptur in Eslohe ist nach Fredeburg verlegt. 
Rheda und Wieden= Die Gerichtskostenerhebung für diese Bezirke ist von dem Hebebezirke des Untersteuer- 
brück. amts in Gütersloh abgezweigt und dem neuerrichteten Königlichen Untersteuer- 
amt in Wiedenbrück zugewiesen. 
  
  
                                       3. Marine und Schiffahrt.
 
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des „Handbuch für die deutsche Handelsmarine auf 
das Jahr 1880“ ist im Verlage von „G. Reimer“ in Berlin soeben erschienen. Das Werk ist im Wege 
des Buchhandels für den Preis von fünf Mark für das Exemplar zu beziehen. 
Berlin, den 18. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                          In Vertretung: Eck. 
  
                                               4. Konsulat-Wesen. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Eduard Lehne zu Tacna (Peru) ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für sein Amtsgebiet die allgemeine Ermächti- 
gung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen, und die Ge- 
burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
                                              5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Den Königlich württembergischen Nebenzollamte I. Langenargen im Bezirke des Hauptzollamts Friedrichs- 
hafen ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und Mühlen- 
fabrikate aller Art ertheilt worden. 
  
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