Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

                                     — 721 — 
                         Postaufträge im Verkehr mit Belgien. 
Vom 1. November ab sind Postaufträge nach Belgien zulässig. Die Einziehung von Geldern im Wege 
des Postauftrags kann bis zum Betrage von 750 Franken erfolgen. Der einzuziehende Betrag ist auf dem 
Formular zum Auftrage in Franken und Centimen anzugeben. Postauftragsbriefe nach Belgien müssen 
frankirt werden. Die Taxe für dieselben beträgt wie bei Einschreibbriefen nach Belgien an Porto 20 Pfennig 
für je 15 Gramm und an Einschreibgebühr 20 Pfennig. Der eingezogene Betrag wird dem Absender 
nach Abrechnung der Postanweisungstaxe mittelst Postanweisung zugestellt. Bei nicht eingelösten Postaufträgen 
wird auf Verlangen des Absenders die Protestaufnahme durch die Bestimmungs-Postanstalt vermittelt. 
Ueber die näheren Bestimmungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft. 
Berlin W., den 24. Oktober 1880. 
                 Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
                                      In Vertretung: Wiebe. 
  
                                   5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                    Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. d. M. ist die der Königlichen Direktion der Rheinischen Eisenbahn unterstellte 5,, km lange Ver- 
bindungsbahn zwischen Lintorf und Duisburg sowie die Verbindungskurve bei Hochfeld, zunächst für den 
Güterverkehr, eröffnet worden. 
Berlin, den 24. Oktober 1880. 
  
Am 1. November d. J. wird die an der Bahnstrecke Stendal-Uelzen gelegene Personen-Haltestelle Meßdorf 
auch für den Güterverkehr in Wagenladungen eröffnet werden. 
Berlin, den 28. Oktober 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
                                    6. Marine und Schiffahrt. 
  
Das erste Heft des zweiten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in 
Hamburg erschienen. 
Das Heft wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 2%40 
Lrgn Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 2,75 M für das Exemplar 
zu beziehen. 
Mit diesem Hefte der „Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ 
wird eine Beilage, enthaltend Sach= und sonstige Register zu den im ersten Bande veröffentlichten Ent- 
scheidungen, ausgegeben, welche mit dem Hefte zugleich oder auch abgesondert zum Preise von 0,60 M für 
das Exemplar bezogen werden kann. 
Berlin, den 23. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                             In Vertretung: Eck. 
 
	        
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