Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dam des 
7 – — Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
26.osef Kuliczek, 30 Jahre, aus Lrcci, Landstreichen, Großherzoglich badi-= 6. Dezem- 
Klempner, Komitat Trentsin, Un- scher Landeskommis= ber d. J. 
garn, sär zu Karlsruhe, 
27. Nicolaus Levin-geboren am 5./17. Sep-Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks--2. Dezem- 
sohn, Kommis, tember 1862 zu Mos= teln, präsident zu Metz, ber d. J. 
kan 
- 
  
2. Eisenbahn-Wesen. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. d. M. wird die zur Holsteinischen Marschbahn gehörige, 84 km lange Bahnstrecke St. Michaelis- 
donn — Marne, welche auf Station St. Michaelisdonn von der Bahnstrecke Elmshorn-Heide abzweigt, mit 
den Stationen Volsemenhusen und Marne dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 14. Dezember 1880. 
Am 15. d. M. wird die der Königlichen Direktion der Rheinischen Eisenbahn unterstellte, 13/4 km lange 
Bahnstrecke Langendreer —Löttringhausen, welche in Langendreer an, die Bahnstrecke Crefeld—Dortmund 
und in Löttringhausen an die Bahnstrecke Düsseldorf—Dortmund anschließt, mit den Zmwischenstationen 
Stockum, Witten und Annen für den Personen-, Gepäck-, Eilgut= und Güter-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 14. Dezember 1880. 
Am 15. d. M. wird die an der Bahnstrecke Zwickau—Oelsnitz der Sächsischen Staatseisenbahn gelegene Halte- 
stelle Lottengrün auch für den allgemeinen Güterverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 14. Dezember 1880. 
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Am 22. d. M. wird auf der zum Bezirk der Königlichen Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn ge- 
hörigen Neubaustrecke Herford—Detmold mit der Inbetriebnahme der 8,5 kw langen Theilstrecke Lage— 
Detmold der Personen-, Gepäck-, Güter= (Stückgüter= und Wagenladungs-) und Depeschen-Verkehr 
eröffnet werden. 
Berlin, den 16. Dezember 1880. 
In Vertretung: Körte. 
  
3. Statistik. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. November d. J. beschlossen, daß für die Folge außer den 
im §. 12 Abs. 4 der Bekanntmachung vom 20. November 1879 (Central-Blatt für das Deutsche Reich 
S. 676) bezeich neten Postsendungen von der Aufnahme in die Nachweisungen über den Seeverkehr noch die- 
jenigen zur Einfuhr mit der Post bestimmten Gegenstände auszuschließen sind, welche bei den Aemtern in 
den betreffenden Seeplätzen nicht in den freien Verkehr gesetzt, sondern zum Zweck der Eingangsabfertigung 
auf andere Aemter abgelassen werden. 
  
 
	        
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