Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datm des 
—* —+. Ausweisung weisungs- 
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
7• 2. 6 ¾ 4. .. 6. 
  
  
19. August Weiß, Eisen-23 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-28. Januar 
bahnarbeiter, ortsangehörig zu Fran= teln, präsident zu Kolmar, d. J. 
kendorf, Kanton Basel- 
land, Schweiz, 
  
  
  
  
  
Die durch den Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Posen vom 5. August v. J. 
verfügte Ausweisung des Brauers und Brenners Karl Friedrich Hubert aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt 
von 1879 S. 520 Z. 7) ist, nachdem sich herausgestellt hat, daß Hubert nicht russischer, sondern preußischer 
Staatsangehöriger ist, zurückgenommen worden. 
  
2. Zoll= und Steuer= Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. Januar d. J. beschlossen: 
1. daß Bau= und Nutzholz in der Regel beim Eingange in Flößen, Schiffen, oder auf gewöhnlichen 
Landwegen nach Rauminhalt, bei dem Eingange auf der Eisenbahn nach der Wahl des Zoll- 
pflichtigen entweder nach Rauminhalt oder nach Gewicht zu deklariren und zu verzollen ist, 
mangels einer solchen Angabe im letzteren Falle aber die Zollbehörde den anzuwendenden gesetz- 
lichen Maßstab zu bestimmen hat; 
2. daß die obersten Landes-Finanzbehörden befugt sind, von der unter 1 aufgestellten Regel im Falle 
besonderen Bedürfnisses Abweichungen anzuordnen, welche öffentlich bekannt zu machen sind. 
  
Dem Nebenzollamte I. zu Hüningen ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit— 
scheinen I. für den Verkehr mit Bau= und Nutzholz zwischen der Schweiz und Frankreich ertheilt worden. 
  
3. Marine und Schiffahrt. 
  
Der in San Francisco (Californien) erbaute, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika 
gefahrene Gaffelschooner „Favorite“ von 23/61 Tons Brutto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das 
ausschließliche Eigenthum der Handelsgesellschaft „Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft der Südsee- 
Inseln“ zu Hamburg unter dem Namen „Fakaofo“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. 
Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 
10. November v. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Apia ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
In Leer wird am 23. Februar und in Geestemünde am 1. März d. J. mit einer Seeschiffer-Prüfung 
für große Fahrt begonnen und in Leer zugleich eine Seesteuermanns-Prüfung und eine Seeschiffer-Prüfung 
für kleine Fahrt abgehalten werden. 
  
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