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(Rückseite.)
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Postauftrag.
(Zur Einziehung von Geldbeträgen.)
Die Post wird beauftragt, von
am d. (k.) Monats Fälligreitstag) den Betrag von Mark Pf.
—gegen Aushändigung der Anlage ( einzuziehen.
(Name, ferner Lage der
Wohnung oder des Geschäfts
des Auftraggebers) »
C. 114.
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Durch Postauftrag können Geldbeträge bis zu 600 Mark ein. anzugeben Die Einlieferung des Postauftrages darf alsdann
gezogen werden. Dem Postauftrage sind die quittirten Rech- nicht früher als 7 Tage vor dem Fälligkeitstage erfolgen.
nungen, Wechsel etc. beizufügen. Die Beifügung mehrerer 5. Verlangt der Auftraggeber, daß der Postauftrag nach ein-
Wechsel etc. ist gestattet, sofern der Gesammtbetrag von dem- maliger vergeblicher Vorzeigung an ihn zuruck, oder an eine
selben Zahlungöpflichtigen gleichzeitig einzuziehen ist und dritte Person weitergesandt oder an eine zur Aufnahme von
600 Mark nicht übersteigt. Wechselprotesten befugte Person abgegeben werde, so ist dies
2. Der Postauftrag ist unter Umschlag als Einschreibbrief an auf der Rückseite des Formulars durch die Vermerke „Sofort
die Postanstalt des Zahlungspflichtigen zu übersenden, mit zuruck“, „Sofort an N. in N.“ oder „Sofort zum Protest"“
30 Pfennig zu frankiren und mit der Aufschrift „Postauftrag u bezeichnen. Bei Postaufträgen mit dem Vermerk „So-
nachh . ... " zu versehen. Die Vereinigung mehrerer jort zum Protest“ erfolgt die Weitergabe nach dem erst-
Postaufträge zu einer Sendung ist unzulässig. maligen Versuche der Vorzeigung, wenn derselbe vergeblich
3. Der ein cchobe Betrag wird, abzüglich der Postanweisungs- geblieben ist. "
gebühr, durch Postanweisung an den Aufgeber übermittelt. 6. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postauf-
4. Soll die Vorzeigung an einem bestimmten Tage (Fälligkeits- tragsbriefes wie für eine Einschreibsendung, für den eingezogenen
tag) erfolgen, so ist dieser Tag auf dem Anftragsformulare Betrag wie für einen auf Postanweisung eingezahlten Betrag.
(Dieses Formular wird auf grünem Kartonpapier hergestellt.)