47
Nummer Zollsatz
des für
Zoll= 1 dz Tarasätze
tarif M.
(220) Tabakrippen und Tabakstengel, auch mit Für Tabakrippen und Tabakstengel: Fässer von
Tabakbrühe behandelt (gebeizt); Tabak= 6 dz oder darunter 11, sonst wie zu Nr. 29
laugen, auch gemischt mit Tabakbrühe 85 des Tarifs.
Kau= und Schupftabak; Karotten, Stangen
und Rollen zu Schnupftabak; Rauch=
tabak in Rollen, geschnitten usw.:
Tabakmehl, Tabakstaub und Abfälle
von Tabakfabrikaten, auch gemischt mit Kisten 16, Fässer 16,
Abfällen von Rohtabak (Scraps); Körbe: Kanasserkörbe 12, andere 13,
Papier aus Stengeln oder Rippen von Ballen 6.
Tabakblättern .. . . 180 Außerdem Zusatztarasätze für Zi=
Zigarren 270 garren und Zigaretten: kleine Kisten 24,
Zigaretten 270 Körbchen 12, Pappkasten 12.
Kisten: beim Eingang in Flaschen, Krügen oder
dergleichen, sowie für hierher gehörige Öle
und Rückstände in nicht flüssigem Zustande
(bei 15° C. fest oder salbenartig) ohne weitere
unmittelbare Umschließung 13,
Fässer: beim Eingang in Flaschen, Krügen oder
239 Erdöl (Petroleum), flüssiger natürlicher Berg= dergleichen, sowie für hierher gehörige Öle und Rückstände in nicht flüssigem Zustande
teer (Erdteer), Braunkohlenteeröl, Torföl,
(bei 15° C fest oder salbenartig) ohne weitere
Schieferöl, Öl aus dem Teer der Boghead= unmittelbare Umschließung 13,
oder Kännelkohle und sonstige anderweit nicht Körbe: beim Eingang in Flascher Krügen oder
genannte Mineralöle, roh oder gereinigt: dergleichen 16.
Schmieröle; auch teerartige, paraffin=
haltige und im Wasser nicht untersinkende pechartige Rückstände von der Tarazuschlagssatz für hierher gehörige flüssge Öle und Rückstände: beim
sinkende pechartige Rückstände von der
Destillation der Mineralöle; Harzöl 10 Eingang in Fahrzeugen (Kesselwagen,
andere
6
Tankschiffen oder dergleichen), die zum
Versand derselben ohne Umschließung ein=
gerichtet sind, oder in anderer als handels=
üblicher Umschließung (hölzernen Fässern,
Glasballons und Glasballons mit Korb=
umschließung), z. B. in Blechgefäßen oder
eisernen Fässern, 20.
Tarazuschlagssätze: beim Eingang
in Fahrzeugen (Kesselwagen, Tankschiffen
oder dergleichen), die zum Versand der
Öle ohne Umschließung eingerichtet sind,
oder in anderer als handelsüblicher Um=
schließung (hölzernen Fässern, Glasballons
und Glasballons mit Korbumschließung),
z. B. in Blechgefäßen oder eisernen Fässern:
für Öle von einer Dichte von 0,750 oder
darunter bei 15° C. 29, für Öle von einer
Dichte von mehr als 0,750 bis 0,830 ein=
schließlich bei 15° C. 25, für Öle von einer
Dichte von mehr als 0,830 bei 15° C. 20.
9