Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880. (8)

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Die Mengen der Waaren sind, soweit nicht auf Grund des statistischen Waarenverzeichnisses ein 
anderer Maßstab als der nach dem Gewicht in Anwendung kommt, nach dem Nettogewicht zu verzeichnen, 
und sind zu dem Zwecke vorkommenden Falls Bruttogewichts-Angaben unter Berücksichtigung der in dem 
statistischen Waarenverzeichnisse angegebenen Tarasätze in Nettogewicht umzurechnen. 
Kaiserliche Statistische Amt einzusenden. 
Nachweisung des Waarenverkehrs zur See in dem Hafen zu 
  
für das Jahr 18 
Die Nachweisung ist bis zum 1. März des auf das betreffende Jahr folgenden Jahres an das 
  
  
  
Nummer 
bates Gattung Herkunft der angekommenen, Menge der 
statistichen der Bestimmung der abgegangenen Maßstab. an- ab- 
verzeich- ekommenen#gegangenen 
nifses. Waaren. Waaren. ##Waaren. 6 Wocheen. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
1. Verkehr mit dem deutschen Zollgebiet: 
(Darunter vorkommenden Falls die einzelnen Küsten- 
strecken wie folgt aufzuführen: Ost= und West- 
preußen, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Hol- 
stein an der Ostsee mit Lübeck, Schleswig-Hol- 
stein an der Nordsee, Hannover-Oldenburg.) 
2. Verkehr mit den deutschen Zollausschlüssen: 
a) Bremen, 
b) Hamburg-Altona, 
ID) andere deutsche Zollausschlüsse. 
3. Verkehr mit fremden Ländern: 
(Die einzelnen Länder wie die außerdeutschen Her- 
kunfts= und Bestimmungsländer nach den Dienst- 
vorschriften, betreffend die Statistik des Waaren- 
verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Aus- 
lande.) 
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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