Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

Anlage III. 
  
(Bescheinigung der zablenden 
Stelle.) 
Die Bestallung des Herrn 2c. 
als Vormund der nebenerwähnten 
Kinder ist bei Empfangnahme des 
Waisengeldes vorgezeigt worden. 
EEIIIEIIIIE den · ten 9 
— 188 — 
buchstäblich..... ........ ... .... 
Waisengeld für die Kinder des verstorbenen (Name und Amtskarakter 
des Vaters) und zwar 
  
für (Vornamen) geboren am (Datum) AM. 
„ » »....... 5% 
sind, wie oben AM. 
habe ich als Vormund für den (Monat) .. . . . . .. aus der (Kasse) 
baar gezahlt erhalten, worüber ich hiermit gquittire. 
(Ort und Datum.) 
(Unterschrift mit Namen und Stand.) 
Bescheinigung. 
Daß die vorbezeichneten Kinder des (Name und Amtskarakter des Vaters) noch leben und die 
(Vor- und Zuname) geboren am 
............ unverehelichtist[sowiedaßder(Nameundstanä 
desVormundes)dievorstehendeQuittungselbstuntetschriebenhat,],wirdhierdurchunterBeidrückungdes 
Dienstsiegels mit dem Bemerken bescheinigt, daß der Unterzeichnete weder mit dem Vormund noch mit dessen 
Pflegebefohlenen in einem nahen verwandtschaftlichen Verhältnisse steht. 
(L. S. 
(Ort und Datum.) 
(Unterschrift mit Namen und Amtskarakter.)
	        
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