Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Neichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
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IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. Januar 1881. SN3.
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Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung 3. Konsulat-Wesen: Aufhebung von Vize-Konsulaten; —
des deutsch-mexikanischen Handels= 2c. Vertrags Seite 11 Exequatur-Ertheilung 122
2. Justiz-Wesen: Aenderung im Verzeichniß der zur Ein- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
ziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen 11 Reichsgebiete.. .. ..... . . . 12
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Der Freundschafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Mexiko vom 28. August 1869 ist seitens der mexikanischen Regierung gekündigt worden und wird in
Folge dessen mit dem 22. Dezember 1881 außer Kraft treten.
2. Justiz-Wesen.
Beziglich der Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 be-
schlo ssenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Verzeichniß im Central-
Blatt für das Deutsche Reich von 1880 Nr. 39 S. 604), ist vom 1. Januar 1881 ab die Aenderung ein-
getreten, daß das mit der Einziehung der Gerichtskosten für den Bezirk des Amtsgerichts zu Nimptsch be-
auft ragte Steueramt in Heidersdorf (Seite 642) nach Nimptsch verlegt worden ist.