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Muster c.
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Anmeldung,
betreffend
die Abstempelung ausländischer Werthpapiere, welche vor dem 1. Oktober 1881
ausgegeben sind und spätestens am 29. Dezember 1881 zur Abstempelung
vorgelegt werden.
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden umstehend spezifizirten ausländischen
Werthpapiere, welche vor dem 1. Oktober 1881 ausgegeben sind, und ist damit einverstanden, daß dem
Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten
Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueber-
bringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll.
................................................ den..1881
Naine
Des Einreichers Stand
Wohnort.
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten ausländischen Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerbehörde übergeben
und werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden.
Die Abstempelungsbehörde behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangs-
bescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
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