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Eingangs-Zoll
Ausgangs-Zoll
Zollbare Gegenstände.
von jedem
fl.
oder
ir. von jedem
von jedem
fl.
kr.
b von Schmalrindern. Kälber
c von Böcko, Ziegen, Schnafeu.
4) von Kizlen
(im Fall die 2 Wolle noch auf
den Schaaf= und Hammelfellen
befindlich wäre, ist dieselbe
besonders nach dem Tarif
zu verzollen, und sind in
solchem Falle 200 Felle für
: Centner Wolle zu rechnen. )
’)von Hirschen
von Rehen
g) von Schweinen ..
li)Büsscl-,Elcnd-,amerikanische
Wild- und andere dergleichen
Haͤute, in so weit sie
nicht zum Pelz und Rauchwerk
gehhren 4
Hautspäne .....
Häringe......
Heu.......
Hirsch-lebendodertodt.
Hirschhorn:
a) roh ..
b)geraöpelt..
c)präpar1rt·.
Holz, mit Ausnahme des — den:
bisherigen oͤrtlichen Wasserzoͤllen
und forsteilichen Concessions-Geldern
fernerhin unterliegenden
Floßholzes,
e Mahagoni.
b) ausländische feine Hölzer,
als: Eben -, Cedern-, Cy-
1 Stück
2 22
2
1 L
1 Centner
1 Wanne
1 Stück
Centner
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1 Pfund
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1 Stück
2 273
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1 71
1Centner
1 Wanne
1 Stück
1Centner
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