thumbs : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

würden,  hat  durch  denjenlgen  Landarmenverband  zu  erfolgen  in
dessen  Bezirk  sich  der  Unterstützte  befindet  337.
27.  Unterstützungskosten,  noch  nicht  wirklich  gezahlte  .

398.

28.  Unterstützungswohnsitz.  Berechnung  der  Frist  zum  

Erwerbe.

Wenn  bei  Berechnung  der  zweijährigen  Frist  zur  Erwerbung
des  Unterstützungswohnsitzes  (§.  65.  Z.  4. R..G. v. 6. Juni 1870)
die  vor  dem  1.  Juli  1871  abgelaufene  Zeitdauer  des  Aufenthalts
in  Ansatz  kommt,  so  finden  auch  die  Bestimmungen  des  Reichsges.
über  die  Art  und  Welse  der  Berechnung,  insbesondere  die  Vorschriften
  des  §.  14.  Über  Unterbrechung  und  Ruhen  der  Frist  auf

die  vor  dem  1.  Juli  1871  liegende  Zeit  des  Aufenthalts  Anwendung                                                                                                         144.



29.  Unzuständigkeit  ,  wenn  ein  Ortsarmenverband  die  .  Verpflegung
eines  Kranken  nur  behufs  Führung  der  Geschäfte  des  zur  Fürsorge
verpflichteten  Verbandes  übernommen  hat.                                   23.
30.  Verbleiben  Auszuweisender  am  Aufenthalisort.
Thatsächliche  Voraussetzungen,  unter  denen  das  Ver-

        

bleiben  Auszuweisender  am  Aufenthaltsorte  angeordnet  werden

kann                                                                                                                 365

31.  Verlustfrist.  Berechnung                                                                    397

XV

32.  Verpflegungszeitraum.

Der  sechswöchentliche  Zeitraum,  während  dessen  der
Ortsarmenverband  des  Dienstorts  im  Dienste  erkrankte  Dienstboten
  ohne  Ersatzanspruch  verpflegen  muß,  beginnt  erst  im  Augenblicke,
  wo  die  Kostenerstattung  seitens  des  Dlenstherrn  aufhört  u.
dle  Nothwendigkeit  der  öffentlichen  Fürsorge  eintritt  61.  70.

33.  Wäscheauslagen.

Auslagen  für  die  gewöhnliche  Wäscherelnigung  gehören  zu  den

pauschalisirten  Verpflegungskosten  68.  70.
34.  Wittwe.  Erwerb  und  Verlust  des  Unterstützungswohnsitzes.
  Zeitberechnung  dafür.

Für  den  Erwerb  resp.  Verlust  des  Unterstützungswohnsitzes
Seitens  einer  Wittwe  kommt  dlejenlge  Zelt,  welche  sie  bel  Lebzeiten
  lhres  Mannes  an  elnem  Orte  zugebracht  hat,  nicht  in  Betracht 321

35.  Zuständigkeit  des  Bundesamts  bei  preuß.  Armenver-.
bänden.

Bei  Streltigkeiten  zwischen  preußischen  Armenverbänden  sind
dle  Deputationen  für  das  Heimathwesen,  resp.  das  Bundesamt
  nur  dann  zuständig,  wenn  ein  vorläufig  unterstützender
Armenverband  gegen  den  definitiv    verpflichteten  Armenverband
klagt  332.