Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

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5. Militär-Wesen. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. April d. J. (S. 105) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär= 
dienst berechtigt sind. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigt sind. 
  
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
K. Gymnasien. 
1. Königreich Preußen. II. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Provinz Sachsen. Das Gymnasium zu Doberan (bisher Progymnasium, 
Das Gymnasium zu Neuhaldensleben (bisher Pro- B. a. IV. a. a. O.). 
gymnasium, B. a. I. 13. des Verzeichnisses 
vom 24. April d. I., S. 105). 
  
h. Neal-Ghymnasien. 
1. Königreich Preußen. II. Herzogthum Auhalt. 
Provinz Ostpreußen. Das Real-Gymnasium (Franzschule) zu Dessau (bis- 
Das Real-Gymnasium zu Osterode i. Ostpr. (bisher ber Realschule 8L Real-Progymnasium —, B.c. 
Neal-Progymnasium, B. c. I. 2. a. a. O.). 2. a. a. O.). 
Rheinprovinz. III. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 
Das Real-Gymnasium zu Essen (verbunden mit der Die Realschule zu Gera (in dem Verzeichnisse vom 
höheren Bürgerschule daselbst). 24. April d. J. unter A. b. XIII. als Real- 
  
Gymnasium aufgeführt). 
B3. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
à. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hannover. 
Das Progymnasium zu Duderstadt (verbunden mit dem Real-Progymnasium daselbst). 
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