— 291 —
5. Militär-Wesen.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. April d. J. (S. 105) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär=
dienst berechtigt sind.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be-
rechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar-
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
K. Gymnasien.
1. Königreich Preußen. II. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Provinz Sachsen. Das Gymnasium zu Doberan (bisher Progymnasium,
Das Gymnasium zu Neuhaldensleben (bisher Pro- B. a. IV. a. a. O.).
gymnasium, B. a. I. 13. des Verzeichnisses
vom 24. April d. I., S. 105).
h. Neal-Ghymnasien.
1. Königreich Preußen. II. Herzogthum Auhalt.
Provinz Ostpreußen. Das Real-Gymnasium (Franzschule) zu Dessau (bis-
Das Real-Gymnasium zu Osterode i. Ostpr. (bisher ber Realschule 8L Real-Progymnasium —, B.c.
Neal-Progymnasium, B. c. I. 2. a. a. O.). 2. a. a. O.).
Rheinprovinz. III. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Das Real-Gymnasium zu Essen (verbunden mit der Die Realschule zu Gera (in dem Verzeichnisse vom
höheren Bürgerschule daselbst). 24. April d. J. unter A. b. XIII. als Real-
Gymnasium aufgeführt).
B3. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar-
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
à. Progymnasien.
Königreich Preußen.
Provinz Hannover.
Das Progymnasium zu Duderstadt (verbunden mit dem Real-Progymnasium daselbst).
50