Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883. (11)

  
  
.ESeite des 
Laufende 
Nummer 
amtlichen 
Waaren= 
verzeich- 
nisses. 
Benennung der Gegenstände. 
Hin. 
weisung 
auf die 
Nummer 
des 
Jolltarifs. 
  
Zollsatz 
für 
100 kg 
Bezeichnung der Aenderung. 
  
ê— 
2. 
4. 
6. 
  
S 
S 
61. 
62. 
63. 
263/264 
264 
264 
265/267 
und 
Seite 36/37 
Nachtrags. 
  
W 
  
(Perlen) 
—, Glasperlen, auch gefärbt 
—, dergleichen bemalt, vergoldet (versilbert) oder 
in Verbindung mit anderen Materialien, so- 
weit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 
Perlmutter (die Schalen der echten Perl- 
muschel und ähnliche Seethierschalen mit 
irisirendem Glanze), natürliche, rohe 
— in rohen, blos gespaltenen oder geschnittenen 
Platten oder Stücken 
— in geschliffenen oder polirten Platten und 
Stücken oder sonst zu Perlmutterwaaren er- 
kennbar vorgearbeittt .... 
Perlmutterwaaren (u. s. w. wie bisher) 
(S. auch Perlmutter und Kurze Waaren.) 
Petroleum und andere Mineralöle: 
a) Petroleum (Rohpetroleum, raffinirtes 
Petroleum, Rohnaphta und andere Pe- 
troleumdestillate); Braunkohlentheeröle, 
Torf= und Shieferöle, sowie Destillate 
aus solchen 
Anmerkungen zu a. 
1. Petroleum, für andere gewerbliche Zwecke als die 
Leuchtöl= und Leuchtgasfabrikation bestimmt, kann 
nach Maßgabe der vom Bundesrath erlassenen 
besonderen Bestimmungen nach Nr. 29 Anmer- 
kung 1 vom Eingangszoll frei gelassen werden. 
2. Die beim Raffiniren bezw. Destilliren der unter 
à aufgeführten Mineralöle gewonnenen, aus 
einer festen Feblichen Masse bestehenden Pro- 
dukte bezw. Rückstände sind als rohes Paraffin 
zu behandeln. 
b) Steinkohlentheeröle: 
1. leichte, einschließlich der ölartigen 
Destillate aus solchen, 7 r Benzol- 
Toluol, KXylol . . 
2. schwere 
Anmerkung zu b. 
Oele aus Steinkohlentheer unterscheiden sich 
von anderen Mineralölen durch den karakte- 
ristischen Geruch. Bestehen Zweifel, so giebt 
die Löslichkeit der Steinkohlentheeröle in pi- 
ritus ein genügendes Unterscheidungsmerkmal 
an. Vermischt man nämlich das zu prüfende 
Oel in einem Proberohr mit dem gleichen Vo- 
10 f 
13 a 
13 d 
20 b 1 
Anmerkung 
20 b 1 
29 
5 „ 
.29 Anm. 1 
  
10e Anm. 
br. 4 
30 
frei 
br. 3 
30 
200 
br. 6 
frei 
frei 
  
  
Zu 60. Aufnahme des nebenstehen- 
den zweiten Absatzes als vierter 
Absatz des Artikels. 
Zu 61. Anderweite Fassung des 
ersten und dritten Absatzes des 
Artikels. 
Zu 62. Aufnahme des Hinweises 
auf „Perlmutter“. 
Zu 63. Anderweite Fassung des 
Artikels.
	        
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