Die Session 1881. 219
des Antrages Windthorst zurück, da ja der Zweck desselben
erreicht war, die beiden Mittelparteien, das Centrum und die
Nationalliberalen, durch ein prononziertes Vorgehen zu einer bestimmten
Stellungnahme ihrerseits zu veranlassen. Der Antrag
Windthorst unterschied sich von dem unserigen nur in der Form,
während er in der Sache ebenso gleich dem unserigen sich gegen
die beiden Anträge Preußens und deren Gebrauch zu einer Pression
auf Hamburg kehrte. Mit der Zurückziehung des Antrags ordneten
wir die besonderen Parteiauffassungen unter den Interessen einer
einheitlichen Stellungnahme der Reichstagsmehrheit gegen die
Pressionsversuche des Kanzlers. Der Antrag Windthorst wurde
denn auch mit großer Mehrheit angenommen.
Während dieser Verhandlungen war es bekannt geworden, daß
Fürst Bismarck mit dem Hamburger Senat in der Anschlußfrage
zu einer Verständigung gekommen war. Der
Reichstag hatte daraus keine Veranlassung genommen, die Verhandlungen
abzubrechen. „Mag man zu einer Verständigung
schließlich kommen,“ so hatte ich in meiner Rede schon ausgeführt,
„welches Gefühl muß alsdann noch bei den Hamburgern zurückbleiben
infolge der während der Verhandlungen gegen sie angewandten
Methode!“ Hatte sich nunmehr auch der Senat mit dem
Reichskanzler verständigt, so dauerte doch die Pression der preußischen
Anträge in Bezug auf die noch fehlende Einwilligung des
gesetzgebenden Körpers von Hamburg, der Bürgerschaft, noch fort.
Erst im folgenden Jahre gelangte ein Gesetzentwurf an den
Reichstag, welcher einen Reichsbeitrag von 40 Millionen Mark zu den
Kosten der Einverleibung Hamburgs in den Zollverein in Anspruch
nahm.
Einführung von Junungsprivilegien.
Fürst Bismarck hat persönlich nichts von den Zünftlern gehalten
und sich beispielsweise auch noch bei dem Empfang von
Deputationen in Friedrichsruh aus Anlaß des 80. Geburtstages
im Jahre 1895 gegen den obligatorischen Befähigungsnachweis der
Handwerker ausgesprochen. Aber im Interesse der Wahlgpolitik hielt
er es gleichwohl stets für zulässig, die Zünftler durch Inaussichtstellung
und späterhin auch durch Verabreichung von gewissen Abschlagszahlungen
auf seine Seite zu ziehen und willig zu erhalten,
den Konservativen ihre Schultern darzubieten, um dieselben Reichstagsmandate
pflücken zu lassen.
Das „Kratzen an der Gewerbeordnung“ von 1869 hatte schon
1877 auf konservativ-klerikaler Seite begonnen. Im Jahre 1879