Metadaten : Im alten Reichstag. Band II. (2)

Die  Session  1881.  219

des  Antrages  Windthorst  zurück,  da  ja  der  Zweck  desselben
erreicht  war,  die  beiden  Mittelparteien,  das  Centrum  und  die
Nationalliberalen,  durch  ein  prononziertes  Vorgehen  zu  einer  bestimmten
  Stellungnahme  ihrerseits  zu  veranlassen.  Der  Antrag
Windthorst  unterschied  sich  von  dem  unserigen  nur  in  der  Form,
während  er  in  der  Sache  ebenso  gleich  dem  unserigen  sich  gegen
die  beiden  Anträge  Preußens  und  deren  Gebrauch  zu  einer  Pression
auf  Hamburg  kehrte.  Mit  der  Zurückziehung  des  Antrags  ordneten
wir  die  besonderen  Parteiauffassungen  unter  den  Interessen  einer
einheitlichen  Stellungnahme  der  Reichstagsmehrheit  gegen  die
Pressionsversuche  des  Kanzlers.  Der  Antrag  Windthorst  wurde
denn  auch  mit  großer  Mehrheit  angenommen.

Während  dieser  Verhandlungen  war  es  bekannt  geworden,  daß
Fürst  Bismarck  mit  dem  Hamburger  Senat  in  der  Anschlußfrage
  zu  einer  Verständigung  gekommen  war.  Der
Reichstag  hatte  daraus  keine  Veranlassung  genommen,  die  Verhandlungen
  abzubrechen.  „Mag  man  zu  einer  Verständigung
schließlich  kommen,“  so  hatte  ich  in  meiner  Rede  schon  ausgeführt,
„welches  Gefühl  muß  alsdann  noch  bei  den  Hamburgern  zurückbleiben
  infolge  der  während  der  Verhandlungen  gegen  sie  angewandten
  Methode!“  Hatte  sich  nunmehr  auch  der  Senat  mit  dem
Reichskanzler  verständigt,  so  dauerte  doch  die  Pression  der  preußischen
  Anträge  in  Bezug  auf  die  noch  fehlende  Einwilligung  des
gesetzgebenden  Körpers  von  Hamburg,  der  Bürgerschaft,  noch  fort.

Erst  im  folgenden  Jahre  gelangte  ein  Gesetzentwurf  an  den
Reichstag,  welcher  einen  Reichsbeitrag  von  40  Millionen  Mark  zu  den
Kosten  der  Einverleibung  Hamburgs  in  den  Zollverein  in  Anspruch
nahm.

Einführung  von  Junungsprivilegien.

Fürst  Bismarck  hat  persönlich  nichts  von  den  Zünftlern  gehalten
  und  sich  beispielsweise  auch  noch  bei  dem  Empfang  von
Deputationen  in  Friedrichsruh  aus  Anlaß  des  80.  Geburtstages
im  Jahre  1895  gegen  den  obligatorischen  Befähigungsnachweis  der
Handwerker  ausgesprochen.  Aber  im  Interesse  der  Wahlgpolitik  hielt
er  es  gleichwohl  stets  für  zulässig,  die  Zünftler  durch  Inaussichtstellung
  und  späterhin  auch  durch  Verabreichung  von  gewissen  Abschlagszahlungen
  auf  seine  Seite  zu  ziehen  und  willig  zu  erhalten,
den  Konservativen  ihre  Schultern  darzubieten,  um  dieselben  Reichstagsmandate
  pflücken  zu  lassen.

Das  „Kratzen  an  der  Gewerbeordnung“  von  1869  hatte  schon
1877  auf  konservativ-klerikaler  Seite  begonnen.  Im  Jahre  1879