Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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Dieses  Prinzip  der  Heimlichkeit  hat  sich  aber  in  prasi  nicht  durchführen
lassen.  Die  Reichsregierung  fühlte  gleich  von  Anfang  an  das  Bedürfnis,  das
Publikum  wenigstens  über  den  Gang  der  Bundesratsberatungen  im  allgemeinen
zu  orientiren,  sie  verfaßte  selbst  kleine  Referate  über  jede  einzelne  Bundesratssitzung,
  die  sie  dann  in  die  ihr  nahestehenden  Blätter  lancirte.  Damit  nicht
genug,  wurde  das  Publikum  auch  mit  den  wichtigeren  Vorlagen  bekannt  gemacht,
  die  das  Präsidium  oder  einzelne  Bundesregierungen  dem  Bundesrat
zur  Beschlußfassung  unterbreiteten.  Dies  hatte  zum  Zweck,  für  die  betreffenden
Vorlagen,  die  demnächst  den  Reichstag  beschäftigen  sollten,  Stimmung  zu
machen  und  durch  eine  geschickte  Beleuchtung  dafür  zu  sorgen,  daß  Vorurteile,
die  gegen  eine  gesetzgeberische  oder  administrative  Maßregel  bestanden,  zurücktraten.


Bei  Begründung  des  Norddeutschen  Bundes  wurde  mit  diesen  von  Amtswegen
  ausgehenden  Publikationen  ziemlich  vorsichtig  verfahren;  die  Zeitungen
erhielten  meist  nur  eine  knapp  gehaltene  Inhaltsangabe  der  betreffenden  Vorlagen
  und  einige  Erläuterungen  aus  den  Motiven.  Später  wurde  hiermit
liberaler  verfahren  und  die  offiziöse,  d.  h.  der  Regierung  dienende  Presse  häufig
in  den  Stand  gesetzt,  den  vollen  Wortlaut  von  Bundesratsdrucksachen  abzudrucken.
Als  es  sich  darum  handelte,  für  die  neue  Zoll=  und  Handelspolitik  von  1879
Propaganda  zu  machen,  wurde  hiervon  in  ausgiebigster  Weise  Gebrauch  gemacht.
  Eine  Anzahl  anderer  Drucksachen  ist  durch  andere  Kanäle  in  die
Oeffentlichkeit  gedrungen.  Mitunter  waren  es  Bevollmächtigte  zum  Bundesrat,
die  den  Inhalt  einzelner  Drucksachen  die  ihnen  nahestehenden  Zeitungskorrespondenten
  einsehen  ließen;  in  einem  Falle  hat  ein  Beamter  die  Hand  zur
Veröffentlichung  einer  Bundesratsdrucksache  geboten.  Sobald  die  eingeleitete
Untersuchung  seine  Schuld  ergeben  hatte,  wurde  ein  Disziplinarverfahren  über
ihn  verhängt,  das  mit  Entlassung  aus  der  von  ihm  in  einer  obersten  Reichsbehörde
  bekleideten  Stelle  endigte.

Da  ich  für  dieses  Werk  um  die  Erlaubnis  zur  Aufnahme  bisher  noch
nicht  veröffentlichter  Bundesratsverhandlungen  nicht  nachgesucht  habe,  so  ergibt
sich  aus  dem  Vorstehenden  der  Umfang  der  Quellen,  auf  denen  die  vorliegende
Publikation  beruht.  Zu  gute  kommen  ihr  allerdings  noch  zwei  Momente,  einmal,
  daß  ich  seit  1876  in  demselben  Hause  arbeite,  in  dem  der  Bundesrat
seine  Sitzungen  abhält,  sodann  daß  ich  im  Laufe  der  Jahre  vielen  Mitgliedern
dieser  hohen  Körperschaft  näher  getreten  bin  und  auf  diesem  Wege  insbesondere