Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

327 
  
  
Laufende 
Nr. 
Seite der 
Handaus- 
gabe des 
statistischen 
Waaren- 
verzeich- 
nisses. 
Waarenverjzeichniß 
für die 
Einfuhr. 
Hinweisung 
auf die 
Nummer 
des 
Zolltarifs. 
Bemerkungen. 
  
  
Tarasatz 
(in Prozenten des 
Bruttogewichts). 
  
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
  
774. 
(Hierin 
Nr. 771.) 
128 
Halbseidene Zeuge, Tücher, 
Bänder (auch halbseidene 
Sammetbänder), Shawls#c. 
30 f 
Die Bemerkung ist zu ändern wie 
folgt: Mit Ausnahme von 
Spitzen, Blonden, Steckereien, 
Tülle und Petinets (Nr. 767 
bezw. 769 und 770) von Gaze, 
Krepp und Flor (Nr. 769 a 
[Tarifnummer 30e 3)), der 
halbseidenen Waaren in Ver- 
bindung mit Metallfäden (Nr. 
768 [Tarifnummer 30 e 1), 
sowie der halbseidenen 
Strumpf-, Posamentier= und 
Knopfmacherwaaren. 
Wie bisher. 
  
1784. 
785. 
Nach 787: 
+790. 
1788. 
789. 
  
130 
N 
V# 
  
Alabaster und Marmor, roh 
oder blos behauen; auch 
gemahlen. 
Asphaltsteine; 
Mergelschiefer. 
Andere Steine, roh oder blos 
behauen, auch gemahlen. 
bituminöser 
Mühlsteine, auch mit eisernen 
Reifen oder Metallhülsen. 
Schleif-, Wetz= und Probir- 
steine; Flintensteine, ge- 
hauen oder geschnitten. 
  
  
33a 
33a 
33a 
33b 
33b 
  
Hierunter fallen auch Blöcke aus 
Alabaster oder Marmor, welche 
an nicht mehr als drei Seiten- 
füchen eine Bearbeitung mit 
er Säge zeigen. 
Roh und gemahlen. 
Beispielsweise fallen hierunter: 
rohe oder blos behauene Bau-, 
Bruch= und Schiefersteine, mit 
Ausnahme der unter Nr. 784, 
785 und 787 genannten; rohe 
Feuersteine in der ursprüng- 
lichen Form oder gemahlen; 
rohe Lava. Ferner gehören 
hierzu solche Blöcke (nicht aus 
Alabaster oder Marmor Nr. 
7841), welche an nicht mehr 
als drei Seitenflächen eine 
Bearbeitung mit der Säge 
zeigen. — Gehauene oder ge- 
schnittene Flintensteine sind 
unter Nr. 789 (Tarifnummer 
33 b) nachzuweisen. 
In der Bemerkung ist statt „798“ 
zu setzen: 798 a (Tarifnum- 
mer 33h 16). Die Worte 
„„Schusser aus Halbedelsteinen 
unter Nr. 794“ sind zu streichen. 
 
	        
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