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Seite der
Hinweisung
Laufende adaus Waarenverzeichnif auf die 1 Tarasatz
giüllhe für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten des
Nr. garen- des i
verzeich. Einfuhr. . Bruttogewichts).
s fuh Zolltarifs. gewichts)
1. 2. 3. 4. 5. 6.
1 792. 131 Tafelschiefer, roher. 33t Als roher Tafelschiefer sind die —
aus den Blöcken gespaltenen
und demnächst Gurch Bear-
beitung auf dem Ambos, mit
der Stockscheere 2c.) geformten
dünneren Tafeln zur Her-
stellung von Schiefertafeln zu
behandeln.
CI 791. Gesägte Blöcke; grobe Stein- 33 d Zu groben Steinmetzarbeiten ge- —
metzarbeiten von schlichter,/ Anmerk. hören z. B. Fensterbänke, Ge-
nicht verzierter Arbeit, mit für die simstheile, Plinthen von
Ausnahme der grobeninfuhr schlichter, nicht verzierter Ar-
Steinmetaarbeiten aus Ala= seewärts; beit (nicht aus Alabaster oder
baster oder Marmors;schwere 33 d Marmor). — Der sogenannte
Cementmassewaaren. für die Ein= belgische Granit — ccossines
= fuhr auf an-— petit granit — gehört
deren Wegen.“ nicht zum Marmor.
1 792 . 132 Dachschiefer und rohe Schiefer- 33e Unter Dachschiefersind die aus den —
platten. Anmerk. Blöcken gespaltenen und dem—
für die nächst (durch Bearbeitung auf
Einfuhr dem Ambos, mit der Stock-
seewärts; scheere 2c.) geformten dünne-
3e ren Tafeln zu Dachbedeckungen,
für die Ein-lunter Schieferplatten, im
fuhr auf an- Gegensatz zu Dachschiefer und
deren Wegen.
Tafelschiefer (Nr. 792 (Tarif-
nummer 330h), stärkere (dick-
schiefrige) Platten, welche zu
Wandbekleidungen, Fußboden-
belägen, Tischplatten rc. bear-
beitet und verwendet werden,
zu verstehen. — Geschnittene
oder gespaltene Schieferplatten,
ungeschliffen, sind unter Nr.
790 a (Tarifnummer 33 fl),
Schieferplatten, welche
ar iffen, polirt, emaillirt,
urch Schwärzen, Liniüren 2c.
weiter bearbeitet oder durch
sonstige Bearbeitung in eine
zur Verwendung geeignete
Form gebracht worden sind,
unter Nr. 797 (Tarifnummer
33 h 1 0 nachzuweisen.
ge-
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur gesägte Blöcke, sowie grobe Steinmetzarbeiten von schlichter, nicht verzierter
Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder Marmr. schlich 5