Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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Seite der 
Hinweisung 
  
  
  
Laufende adaus Waarenverzeichnif auf die 1 Tarasatz 
giüllhe für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten des 
Nr. garen- des i 
verzeich. Einfuhr. . Bruttogewichts). 
s fuh Zolltarifs. gewichts) 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
1 792. 131 Tafelschiefer, roher. 33t Als roher Tafelschiefer sind die — 
aus den Blöcken gespaltenen 
und demnächst Gurch Bear- 
beitung auf dem Ambos, mit 
der Stockscheere 2c.) geformten 
dünneren Tafeln zur Her- 
stellung von Schiefertafeln zu 
behandeln. 
CI 791. Gesägte Blöcke; grobe Stein- 33 d Zu groben Steinmetzarbeiten ge- — 
metzarbeiten von schlichter,/ Anmerk. hören z. B. Fensterbänke, Ge- 
nicht verzierter Arbeit, mit für die simstheile, Plinthen von 
Ausnahme der grobeninfuhr schlichter, nicht verzierter Ar- 
Steinmetaarbeiten aus Ala= seewärts; beit (nicht aus Alabaster oder 
baster oder Marmors;schwere 33 d Marmor). — Der sogenannte 
Cementmassewaaren. für die Ein= belgische Granit — ccossines 
= fuhr auf an-— petit granit — gehört 
deren Wegen.“ nicht zum Marmor. 
1 792 . 132 Dachschiefer und rohe Schiefer- 33e Unter Dachschiefersind die aus den — 
platten. Anmerk. Blöcken gespaltenen und dem— 
für die nächst (durch Bearbeitung auf 
Einfuhr dem Ambos, mit der Stock- 
seewärts; scheere 2c.) geformten dünne- 
3e ren Tafeln zu Dachbedeckungen, 
für die Ein-lunter Schieferplatten, im 
fuhr auf an- Gegensatz zu Dachschiefer und 
  
  
  
deren Wegen. 
  
  
Tafelschiefer (Nr. 792 (Tarif- 
nummer 330h), stärkere (dick- 
schiefrige) Platten, welche zu 
Wandbekleidungen, Fußboden- 
belägen, Tischplatten rc. bear- 
beitet und verwendet werden, 
zu verstehen. — Geschnittene 
oder gespaltene Schieferplatten, 
ungeschliffen, sind unter Nr. 
790 a (Tarifnummer 33 fl), 
Schieferplatten, welche 
ar iffen, polirt, emaillirt, 
urch Schwärzen, Liniüren 2c. 
weiter bearbeitet oder durch 
sonstige Bearbeitung in eine 
zur Verwendung geeignete 
Form gebracht worden sind, 
unter Nr. 797 (Tarifnummer 
33 h 1 0 nachzuweisen. 
ge- 
  
1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur gesägte Blöcke, sowie grobe Steinmetzarbeiten von schlichter, nicht verzierter 
Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus Alabaster oder Marmr. schlich 5
	        
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