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Laufende
Nr.
Seite der
Handaus-
gabe des
statistischen
Waaren-
verzeich-
nisses.
Waarenverzeichnif
für die
Ausfuhr und Durchfuhr.
Hinweisung
auf die
Nummer
des
Zolltarifs.
Bemerkungen.
Tarasatz
(in Prozenten des,
Bruttogewichts).
2.
3.
4.
5.
6.
1323.
1324.
1322.
1319.
1326.
1317.
1318.
1321
1320.
1327.
200
Spelz (Dinkel, Vesen).
Weizen.
Roggen.
Hafer.
Buchweizen.
Bohnen, genießbare, trockene.
Erbsen, trockene; auch Kicher-
erbsen und Wicken.
Linsen.
Hirse, rohe, mit Ausnahme
von Moorhirse (Dari).
Andere nicht besonders ge-
nannte Getreidearten.
Gerste.
9a
9ba
9b6
9b7
9boͤ
9b%
9b0%
9be
9be
Gemenge aus verschieden tari-
firten Getreidearten oder aus
Getreide und anderen Erzeug-
nissen des Landbaus sind, wenn
für dergleichen Gemenge ein
besonderer Zollsatz nicht vor-
handen ist, unter derjenigen
Nummer anzuschreiben, welcher
der mit dem höchsten Zollsatz
belegte Bestandtheil des Ge-
menges angehört, sofern dieser
nicht in einer für unerheblich
zu erachtenden Menge vor-
handen ist. Für unerheblich
gilt ein Bestandtheil bei Ge-
mengen aus verschieden tari-
firten Getreidearten 2c., wenn
das Gewicht desselben nicht
mehr als 10 Prozent von dem
Gewichte des Gemenges be-
trägt. Gemenge aus Getreide-
arten, welche gleichen Zollsätzen
unterliegen, sind bei derjenigen
Getreideart nachzuweisen,
welche im Gemenge augen-
scheinlich den überwiegenden
Bestandtheil bildet. — Hülsen-
früchte, im Kraut getrocknet
eingehend, fallen unter Nr. 359
(Tarifnummer 9), frische
Hülsenfrüchte als Gemüse unter
Nr. 341 (Tarifnummer 9 4),
geschälte oder gestampfte Hül-
senfrüchte unter Nr. 670, un-
reife getrocknete Erbsen unter
Nr. 663. — Zu Nr. 320(Tarif-
nummer nbe) gehört auch
italienische Hirse (Panicum),
gestampfte oder abgeschälte
Hirse zu Nr. 670. — Moor-
hirse (Dari, Darri, Durra,
Sorghum tartaricum) ist unter
Nr 328 (Tarifnummer 9e)
nachzuweisen.
Wie bisher.