Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Es ist ertheilt worden: . 
dem Untersteueramte zu Ueckermünde im Bezirke des Hauptzollamts Wolgast die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I des Hauptsteueramts zu Stettin über Kokosgarn; 
dem Untersteueramte zu Meppen im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn die Befugniß zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen I über die vom Auslande für den Kaufmann B. Wichmann zu 
Lingen daselbst eingehenden Kokosgarne; · 
dem Untersteueramte zu Segeberg im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt i. Holstein die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen J sowie von Begleitzetteln über das für den Mühlenbesitzer 
Klodt zu Herrenmühle eingehende Getreide; 
dem Nebenzollamte I zu Boguslaw im Bezirke des Hauptzollamts Skalmierzyce die Befugniß zur 
Ausfertigung von Begleitscheinen I über für das Zollkonto des Dampfmühlenbesitzers Joseph 
Kratochwill zu Pleschen eingehendes Getreide, sowie 
dem Untersteueramte zu Pleschen in demselben Hauptamtsbezirke die Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen I über derartiges Getreide. 
Das Nebenzollamt I zu Lunden im Bezirke des Hauptzollamts Tönning ist aufgehoben. 
  
Im Königreich Bayern. 
Der Uebergangsstelle zu Miltenberg im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg ist die Befugniß 
zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein sowie zur Ausgangsabfertigung von Branntwein 
ertheilt worden. 
Im Königreich Württemberg. 
Die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und ge- 
schrotenes Malz ist beigelegt worden: 1 
den Kameralämtern zu Aalen, Blaubeuren, Ehingen, Ellwangen, Gaildorf, Lorch, Ochsenhausen, 
Roth am See, Rottenburg, Saulgau, Tettnang, Waiblingen, Weinsberg und Wiblingen, 
im Bezirke des Kameralamts Balingen: 
den Grenzsteuerämtern zu Ebingen, Engstlatt, Onstmettingen und Winterlingen und dem Orts- 
steueramte zu Geislingen, · 
im Bezirke des Kameralamts Crailsheim: 
dem Grenzsteueramte zu Crailsheim, 
im Bezirke des Kameralamts Ehingen: 
dem Grenzsteueramte zu Munderkingen, 
im Bezirke des Kameralamts Eßlingen: 
dem Grenzsteueramte zu Plochingen und dem Ortssteueramte zu Denkendorf, 
im Bezirke des Kameralamts Freudenstadt: 
dem Grenzsteueramte zu Schönmünzach und den Ortssteuerämtern zu Baiersbronn und Böffingen, 
im Bezirke des Kameralamts Großbottwarv: 
dem Grenzsteueramte zu Marbach, 
im Bezirke des Kameralamts Güglingen: 
dem Grenzsteueramte zu Schwaigern, 
im Bezirke des Kameralamts Heiligkreuzthal: 
den Grenzsteuerämtern zu Dürmentingen und Riedlingen und dem Ortssteueramte zu Buchau, 
im Bezirke des Kameralamts Hirsau: 
dem Grenzsteueramte zu Unterreichenbach,
	        
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