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Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Ausfuhr-Vergütungen und
Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Juli 1885:
Ist-Einnahme vom
Differenz zwischen
Bezeichnung Beginndes Etatsjahres Ist-Einnahme in
rv bi um Schluß des denhelben Zetraum den Spalten 2 und 3,
obengenannten des Vorjahres *1 -
Einnahmen. in riahre weniger
A — 2
1. 2. 3l 4.
Söle .... 68 746 751 63 097 286 + 5649 465
Tabacksteeer 1 803 130 906 619 + 896 511
Rübenzuckersteuer ...... 27 089 280 55577041 – 28 487 761
Salzsteeer 11 444 269 11 522 709 — 78 440
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe
von Branntwien ... 13 344 532 14 026 864 – 682 332
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6360 264 5 911 686 + 448 578
Summe 128 788 226 151 042 205 — 22 253 979
Spielkartenstetppbbelm 329.75 323 870 v*Prd 5 405
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist errichtet worden:
zu Nieder-Marsberg im Bezirke des Hauptsteueramts in Lippstadt ein Untersteueramt II.,
in Berlin eine zweite Post-Zollabfertigungsstelle mit der Bezeichnung „Königliche Post-Zollabferti-
gungsstelle II“.
Dieselbe hat die gleichen Befugnisse wie die erste Abfertigungsstelle auf der
Post, welcher letzteren die Bezeichnung „Königliche Post-Zollabfertigungsstelle 1“7 beigelegt worden ist.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptsteueramt zu Neu-Ruppin die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über
die für die Oelmühle zu Wittenberge vom Auslande eingehenden Oelfrüchte,
dem Untersteueramt zu Soest im Bezirk des Hauptsteueramts in Lippstadt die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über ausländisches, von dem Mühlenbesitzer G. Plange zu Seest
eingeführtes Getreide.