Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
      
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
 
 
 
 
 
  
XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. Januar 1885. Numero 5. 
Inhalt: 1. Zol- und Steuer-Wesen: Anschluß von 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
bremischen Gebietstheilen an das Zollgebiet Seite 27 Reichsgebiete.. .. . ...... 29 
2. Finauz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
vom 1. April bis Ende Dezember 1884 .28 
 
 
1. Zoll- und Steuer-Wessen. 
 
Nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 18. Dezember 1884 ist die bisherige Zollgrenze bei Hastedt, 
Sebaldsbrück und Hemelingen in der unten bezeichneten Weise verschoben und sind die von der neuen Zoll- 
grenze umschlossenen Theile der Gemeinden Hastedt und Sebaldsbrück, soweit sie bisher zum Freihafengebiete 
Bremens gehörten, am 1. Januar 1885 dem deutschen Zollgebiet angeschlossen worden. 
Die neue Zollgrenze wird vom Kreuzungspunkte der Bremen-Wunstorfer Bahn und der Landes- 
grenze ab durch die nördliche Begrenzung des Eisenbahndammes bis zur Bremen-Hamburger Chaussee ge- 
bildet und läuft dann in südwestlicher Richtung nach dem gegenüberliegenden Köln-Mindener Eisenbahndamm, 
dessen nördliche Begrenzung die Zolllinie bis zum Kreuzungspunkte des ersteren und der Bremen-Hamburger 
Chaussee bildet. Von hier ab nimmt sie ihren Lauf in gerader Linie zwischen der in Hastedt bestehenden 
Häuserlichtung nach dem alten Postwege, durchschneidet denselben und zieht sich in südlicher Richtung bis zur 
Grenzmarke XIX hin, von wo ab sie mit der Landesgrenze bis zum linken Weserufer zusammen läuft. 

	        
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