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Muster 2.
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Anmeldungs-Register
des
Dieses Register enthält Blätter, welche ..
von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten Geführt von
belegten Schnur durchzogen sind.
Name: Karakter:
Karakter:
Vorschriften für den Gebranch.
1. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahres und ist am Schlusse der ersten drei Quartale des Etatsjahres gleich-
zeitig mit dem Hebe-Register, für das 4. Quartal jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze
Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer.
2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche sie im
alten Register erbalten haben, in das Anmeldungs-Register für das folgende Quartal zu übertragen. Die Richtigkeit der
Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Steuerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung voraus-
zusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Werthpapiere 2c. bis zum Abschlusse des. Registers nicht beendet werden
kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in das Anmeldungs-Register für das folgende Quartal
sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 5 des alten Registers der Hinweis auf die Eintragung im Register
für das folgende Quartal.
3. Die Spalten 6 und 13 des Registers sind fortlaufend zu summiren.
4. In der Spalte 15 sind diejenigen Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswerth näher zu bezeichnen, welche zur Sicher-
stellung der Steuer (Spalte 9) angenommen werden.
5. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungs-Register mit dem Hebe-Register an die Direktivbehörde zur Revision eingesandt.
Als Beläge gehören zu demselben alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichsstempelabgabe nicht erhoben ist.
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