Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

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b. wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer 
zweigeleisigen Bahnstrecke fährt. 
bei Tage: * bei Dunkelheit: 
Kein besonderes Zeichen. . Zwei roth leuchtende Laternen vorn 
an der Lokomotive. 
Befindet sich in Ausnahmefällen 
die Lokomotive nicht an der Spitze 
des Zuges oder fährt dieselbe mit dem 
6Tender voran, so sind die Laternen 
— am Vordertheil des vordersten Fahr- 
zeuges anzubringen. 
  
  
19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal). 
bei Dunkelheit: 
An der Hinterwand des letzten 
Wagens in ungefährer Höhe der 
Buffer eine roth leuchtende Laterne 
(Schlußlaterne) und außerdem am 
letzten Wagen zwei nach vorn grün 
— und nach hinten roth leuchtende La- 
eteernen (Ober-Wagenlaternen). · 
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf der freien 
Bahnstrecke genügt eine roth leuchtende Laterne und 
bei Bewegung der Lokomotiven auf Stationen die 
Anbringung einer Laterne mit weißem Licht am 
Anfange der Lokomotive und am Ende des Tenders, 
bei Tenderlokomotiven an beiden Enden derselben. 
bei Tage: 
An der Hinterwand des letzten 
Wagens eine roth und weiße runde 
Scheibe. 
  
  
  
  
20. Es folgt ein Extrazug nach. 
bei Tage: 
Außer dem Schlußsignal eine grüne 
Scheibe oben auf dem letzten Wagen 
oder zu jeder Seite desselben. 
    
bei Dunkelheit: 
Signal 19 mit der Abänderung, 
daß eine der beiden vorgeschriebenen 
Laternen auch nach hinten grünes 
Licht zeigt. 
Für einzeln fahrende Lokomotiven 
genügt die Anbringung einer grün 
leuchtenden Laterne hinten. 
   
4 * * 
  
  
  
21. Es kommt ein Extrazug in entgegengesetzter Richtung 
bei Tage: ·« 
Eine grüne runde Scheibe vorn an 
der Lokomotive. 
bei Dunkelheit: 
Eine grün leuchtende Laterne über 
den weiß leuchtenden Laternen vorn 
an der Lokomotive. 
  
  
  
90“
	        
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