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b. wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer
zweigeleisigen Bahnstrecke fährt.
bei Tage: * bei Dunkelheit:
Kein besonderes Zeichen. . Zwei roth leuchtende Laternen vorn
an der Lokomotive.
Befindet sich in Ausnahmefällen
die Lokomotive nicht an der Spitze
des Zuges oder fährt dieselbe mit dem
6Tender voran, so sind die Laternen
— am Vordertheil des vordersten Fahr-
zeuges anzubringen.
19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal).
bei Dunkelheit:
An der Hinterwand des letzten
Wagens in ungefährer Höhe der
Buffer eine roth leuchtende Laterne
(Schlußlaterne) und außerdem am
letzten Wagen zwei nach vorn grün
— und nach hinten roth leuchtende La-
eteernen (Ober-Wagenlaternen). ·
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf der freien
Bahnstrecke genügt eine roth leuchtende Laterne und
bei Bewegung der Lokomotiven auf Stationen die
Anbringung einer Laterne mit weißem Licht am
Anfange der Lokomotive und am Ende des Tenders,
bei Tenderlokomotiven an beiden Enden derselben.
bei Tage:
An der Hinterwand des letzten
Wagens eine roth und weiße runde
Scheibe.
20. Es folgt ein Extrazug nach.
bei Tage:
Außer dem Schlußsignal eine grüne
Scheibe oben auf dem letzten Wagen
oder zu jeder Seite desselben.
bei Dunkelheit:
Signal 19 mit der Abänderung,
daß eine der beiden vorgeschriebenen
Laternen auch nach hinten grünes
Licht zeigt.
Für einzeln fahrende Lokomotiven
genügt die Anbringung einer grün
leuchtenden Laterne hinten.
4 * *
21. Es kommt ein Extrazug in entgegengesetzter Richtung
bei Tage: ·«
Eine grüne runde Scheibe vorn an
der Lokomotive.
bei Dunkelheit:
Eine grün leuchtende Laterne über
den weiß leuchtenden Laternen vorn
an der Lokomotive.
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