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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Dem Hauptsteueramt zu Stolp bezw. dem Nebenzollamt 1. zu Stolpmünde (vergl. Central-
Blatt 1885 S. 501) sind die nachstehenden Befugnisse beigelegt, und zwar «
dem Hauptsteueramt zu Stolp: die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit-
scheinen 1 und II über zollpflichtige Gegenstände und über inländisches Salz, sowie von Ver-
sendungsscheinen I und II über inländischen Taback, zur Ausfertigung von Musterpässen über
Gegenstände des freien Verkehrs, zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr nach den Ss. 65 und 96
des Vereinszollgesetzes, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden
Bieres, Tabacks, Zuckers und der eingesalzenen Gegenstände, beim Zucker jedoch ohne Befugniß
zur Polarisirung, sowie zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Ausfertigung und Er-
ledigung von Uebergangsscheinen;
dem Nebenzollamt I. zu Stolpmünde: die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Be-
gleitscheinen I und II über zollpflichtige Gegenstände und über inländisches Salz, sowie von
Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback, zu allen Abfertigungen im Eisenbahn-
verkehr, zur Abfertigung und Ertheilung der Ausgangsbescheinigung bezüglich des mit dem An-
spruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Branntweins, Tabacks und der eingesalzenen
Gegenstände, zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung bezüglich des mit dem Anspruch auf
Steuervergütung ausgehenden Zuckers, zur Erhebung der Stempelsteuer und Abstempelung von
Spielkarten, welche von Reisenden oder Schiffern eingeführt werden, und zur Ausfertigung und
Erledigung von Uebergangsscheinen.
Die beiden vorbezeichneten Aemter haben Niederlagerecht.
Dem Nebenzollamt I. zu Herbesthal im Bezirk des Hauptzollamtes zu Aachen ist die unbeschränkte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I beigelegt worden.
Das Untersteueramt zu Culmsee im Bezirke des Hauptzollamtes zu Thorn ist aufgehoben worden.
3Z. Konsulat-Wesen.
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Oeine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Heinrich Corßen zum Konsul in
Laguna de Terminos (Mexico) zu ernennen geruht.
Zu Konsukar-Agenten sind bestellt worden:
1. von dem Kaiserlichen Konsul in Horsens (Dänemark) der Schiffs= und Waaren-Makler C. Holm
in Veile; » «« ··« «
2. von dem Kaiserlichen Konsul in Friedericia der Kaufmann Thomas Thomsen in Kolding.